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Familienname für Eheleute

In der Ehe haben Sie folgende Möglichkeiten der Namensführung:
  • Sie können beide Ihren bisherigen Familiennamen behalten
  • Sie können einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen
  • einer von Ihnen kann einen Doppelnamen erklären.
Nach ausländischem Recht können andere Regeln gelten. Wir beraten Sie gerne.

Bei Anmeldung der Eheschließung werden Sie gefragt, welchen Namen Sie gerne nach der Hochzeit führen möchten.  

Auch nach der Hochzeit oder Beendigung eine Ehe sind Änderungen noch möglich.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Sie müssen verheiratet (gewesen) sein
Die gewünschten Namen erklären Sie bei der Anmeldung der Eheschließung und dann führen Sie diese Namen nach dem Ja-Wort.
Wenn Sie nachträglich noch eine Namensänderung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden:



Gebühren

Bei Anmeldung der Eheschließung:

  • Keine Gebühren
Bei nachträglicher Namensänderung:
  • 40 Euro für die Erklärung
  • 15 Euro für eine Bescheinigung
  • 15 Euro für eine neue Heiratsurkunde
Befreiungen 
  • Nein
Ermäßigungen
  • Wenn Sie bei Abgabe der Erklärung nachweisen, dass sie einen Düsselpass haben, erhalten Sie einen Rabatt von 50 % auf die Gebühren.

    Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich. 


Benötigte Unterlagen

Die individuell erforderlichen Dokumente erfahren Sie, nachdem Sie das Kontaktformular ausgefüllt haben.



Terminvergabe:




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