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Wiederannahme des Geburtsnamens oder früheren Familiennamens nach Beendigung der Ehe

Nach Beendigung der der Ehe durch Scheidung oder Tod können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen, den Sie zum Zeitpunkt der Erklärung des gemeinsamen Familiennamens Ehename geführt haben, wieder annehmen.

Diese Erklärung kann nicht rückgängig gemacht werden. 

Der Name von gemeinsamen Kindern mit dem früheren Ehepartner ändert sich nicht.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Sie führen einen Ehenamen
  • Die Ehe wurde durch Tod oder rechtskräftige Scheidung beendet


Gebühren

  • 40,00 Euro für die Erklärung
  • 15,00 Euro für eine Bescheinigung
  • 15,00 Euro für eine neue Heiratsurkunde

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Wenn Sie bei Abgabe der Erklärung nachweisen, dass sie einen Düsselpass haben, erhalten Sie einen Rabatt von 50 % auf die Gebühren. 
    Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich. 


Benötigte Unterlagen

Die individuell erforderlichen Dokumente erfahren Sie, nachdem Sie das Kontaktformular ausgefüllt haben.


Terminvergabe:





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Zuständige Abteilung


Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf

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