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Wiederannahme des Geburtsnamen
Wiederannahme des vor der Ehe/ Lebenspartnerschaft geführten Familiennamen.
Nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft können Sie den Geburtsnamen oder den Namen, den Sie vor Ihrer Eheschließung/Lebenspartnerschaft geführt haben, wieder annehmen.
Bitte bedenken Sie, dass diese Erklärung unwiderruflich ist und gegebenenfalls gemeinsame Kinder anschließend einen anderen Namen führen als Sie.
Bearbeitungszeitraum:
Aufgrund der individuellen Verhältnisse der Beteiligten ist hier eine pauschale Zeitangabe nicht möglich.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Sie führen einen Ehenamen/ Lebenspartnerschaftsnamen
- Die Ehe/ Lebenspartnerschaft ist rechtswirksam aufgelöst
Gebühren
- 40,00 Euro für die Erklärung
- 15,00 Euro für eine Bescheinigung
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Bei Vorlage einer ARGE Bescheinigung oder des Düsselpasses.
Benötigte Unterlagen
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
- Pass/ Ausweis
Bei Lebenspartnerschaft:
- Lebenspartnerschaftsurkunde und Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
- Pass/ Ausweis
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die oben genannten Unterlagen, die in der Regel benötigten Nachweise darstellen. Aufgrund der verschiedenen, in der Individualität der Erklärenden liegenden Voraussetzungen, kann hier keine für jeden Fall abschliessende Aufzählung aller Nachweise gemacht werden
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Wiederannahme des Geburtsnamen, Wiederannahme des vor der Ehe/ Lebenspartnerschaft geführten Familiennamen E-Mail: standesamt@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-95228 Fax: 0211 89-29129
Wiederannahme des vor der Ehe/ Lebenspartnerschaft geführten Familiennamen.
Nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft können Sie den Geburtsnamen oder den Namen, den Sie vor Ihrer Eheschließung/Lebenspartnerschaft geführt haben, wieder annehmen.
Bitte bedenken Sie, dass diese Erklärung unwiderruflich ist und gegebenenfalls gemeinsame Kinder anschließend einen anderen Namen führen als Sie.
Bearbeitungszeitraum:
Aufgrund der individuellen Verhältnisse der Beteiligten ist hier eine pauschale Zeitangabe nicht möglich.
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
- Pass/ Ausweis
Bei Lebenspartnerschaft:
- Lebenspartnerschaftsurkunde und Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
- Pass/ Ausweis
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die oben genannten Unterlagen, die in der Regel benötigten Nachweise darstellen. Aufgrund der verschiedenen, in der Individualität der Erklärenden liegenden Voraussetzungen, kann hier keine für jeden Fall abschliessende Aufzählung aller Nachweise gemacht werden
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- 40,00 Euro für die Erklärung
- 15,00 Euro für eine Bescheinigung
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Bei Vorlage einer ARGE Bescheinigung oder des Düsselpasses.
- Anschrift
- 001 Inselstraße 17
40479 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
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