BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Widerruf des Doppelnamens auf den gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen)

Führen Sie einen Doppelnamen, der zusammengesetzt ist aus dem gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) und Ihrem Geburtsnamen oder früheren Familiennamen und Sie möchten zukünftig nur noch den gemeinsamen Familiennamen führen, können Sie diesen Doppelnamen widerrufen.

Diese Namensänderung ist auch bei bestehender Ehe möglich.

Weitere Namensänderungen sind erst nach Beendigung der Ehe möglich

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Es muss ein Doppelname zusammengesetzt aus dem gemeinsamer Ehename und dem Geburtsnamen oder früheren Familiennamen vorhanden sein
Ihre persönliche Anwesenheit ist erforderlich.


Gebühren

  • 40 Euro für die Erklärung
  • 15 Euro für eine Bescheinigung
  • 15 Euro für eine neue Heiratsurkunde
Befreiungen 
  • Nein
Ermäßigungen

Wenn Sie bei Abgabe der Erklärung nachweisen, dass sie einen Düsselpass haben, erhalten Sie einen Rabatt von 50 % auf die Gebühren.

Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich.


Benötigte Unterlagen

Die individuell erforderlichen Dokumente erfahren Sie, nachdem Sie das Kontaktformular ausgefüllt haben.


Terminvergabe:




Feedback Formular

Feedback

Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.