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Gewerbemeldung bei der Gewerbemeldestelle

Persönliche Vorsprachen sind Montag – Freitag von 8.00 – 12.30 Uhr möglich.

Jeder Gewerbetreibende unterliegt der unverzüglichen Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.

Bearbeitungszeitraum:

Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Gewerbemeldung in der Regel sofort mitnehmen.
In Nordrhein-Westfalen können Sie Ihr Gewerbe von zu Hause aus anmelden. Hierfür registrieren Sie sich bei BundID.

Die BundID bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge (z. B. mit einem Online-Ausweis). Sie können das Formular Ihres Online-Antrags durch das Hinterlegen Ihrer persönlichen Daten vorausfüllen lassen. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt Sie vor Tippfehlern.

PDF-Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Ein Gewerbe soll grundsätzlich nur von Volljährigen ausgeübt werden (volle Geschäftsfähigkeit aus dem BGB). 


Gebühren

  • Gewerbeanmeldung Einzelunternehmer/GbR: 26,- Euro
  • Gewerbeanmeldung juristische Person: 33,- Euro
  • Gewerbeanmeldung - weitere geschäftsführende Personen: 13,- Euro

  • Gewerbeummeldung Einzelunternehmer/GbR: 26,- Euro
  • Gewerbeummeldung juristische Person: 33,- Euro
  • Gewerbeummeldung - weitere geschäftsführende Personen: 13,- Euro
  • Zweitschrift: 15,- Euro 
  • Eigenauskunft: 10,- Euro

Über die fällige Gebühr erhalten Sie eine Rechnung. Bar- oder Kartenzahlungen vor Ort sind nicht möglich.

Bei schriftlichen Gewerbeanmeldungen wird Ihnen der Betrag in Rechnung gestellt.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein


Benötigte Unterlagen

Gewerbeanmeldung und -ummeldung

 

    • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
    • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
      Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt)
    • Bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen Firmen/Vereinen:

      • Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.
      • Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
      • Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug sowie eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages oder Kopie des neuen Handelsregisterauszuges.

       

    • Bei ausländischen juristischen Personen:
      Nachweis der Eintragung im ausländischen Register und eine Übersetzung in die deutsche Sprache
    • Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
      Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
    • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
      Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession

 

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

Gewerbeabmeldung

Ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung ohne weitere Anlagen.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Eine Zusendung per Fax, Post oder E-Mail (mit eingescannten Anlagen, ausschließlich im PDF-Format) ist möglich und erspart Ihnen unnötige Wartezeit.

Eine beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht.



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