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Doppelnamen für einen der Eheleute
Schon bei der Anmeldung der Eheschließung können Sie angeben, dass einer der beiden Eheleute einen Doppelnamen führen möchte. Auch später kann oft noch ein Doppelname erklärt werden.
Im ersten Schritt muss immer zuerst ein gemeinsamer Familienname (Ehenamen) erklärt werden.
Die Person, deren Name nicht zum gemeinsamen Namen bestimmt wurde, kann danach einen Doppelnamen zusammengesetzt aus dem gemeinsamen Familiennamen und dem bisherigen Familiennamen oder dem Geburtsnamen dieser Person erhalten. Es darf hierbei nur ein zweiteiliger Name entstehen. Die Reihenfolge der beiden Namen ist frei wählbar, kann aber nachträglich nicht geändert werden.
Eine Namensänderung, um später wieder nur den gemeinsamen Namen zu führen, ist auch bei bestehender Ehe möglich (Widerruf Doppelname).
Weitere Namensänderungen sind nach Beendigung der Ehe möglich (Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens nach Beendigung der Ehe).
Ein Doppelname zusammengesetzt aus den Namen beider Eheleute ist nach deutschem Recht nicht möglich. Nach ausländischem Recht können andere Regeln gelten.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Es muss ein gemeinsamer Ehename vorhanden sein oder zeitgleich erklärt werden
Bei einer nachträglichen Erklärung ist die persönliche Anwesenheit der Person erforderlich, die den Doppelnamen erklären möchte.
Gebühren
Bei Anmeldung der Eheschließung:
Keine Gebühren
Bei nachträglicher Namensänderung:
- 40 Euro für die Erklärung
- 15 Euro für eine Bescheinigung
- 15 Euro für eine neue Heiratsurkunde
Befreiungen
- Nein
- Wenn Sie bei Abgabe der Erklärung nachweisen, dass sie einen Düsselpass haben, erhalten Sie einen Rabatt von 50 % auf die Gebühren.
Benötigte Unterlagen
Die individuell erforderlichen Dokumente erfahren Sie, nachdem Sie das Kontaktformular ausgefüllt haben.
Terminvergabe:
Suche
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Weiterführende Informationen
Schon bei der Anmeldung der Eheschließung können Sie angeben, dass einer der beiden Eheleute einen Doppelnamen führen möchte. Auch später kann oft noch ein Doppelname erklärt werden.
Im ersten Schritt muss immer zuerst ein gemeinsamer Familienname (Ehenamen) erklärt werden.
Die Person, deren Name nicht zum gemeinsamen Namen bestimmt wurde, kann danach einen Doppelnamen zusammengesetzt aus dem gemeinsamen Familiennamen und dem bisherigen Familiennamen oder dem Geburtsnamen dieser Person erhalten. Es darf hierbei nur ein zweiteiliger Name entstehen. Die Reihenfolge der beiden Namen ist frei wählbar, kann aber nachträglich nicht geändert werden.
Eine Namensänderung, um später wieder nur den gemeinsamen Namen zu führen, ist auch bei bestehender Ehe möglich (Widerruf Doppelname).
Weitere Namensänderungen sind nach Beendigung der Ehe möglich (Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens nach Beendigung der Ehe).
Ein Doppelname zusammengesetzt aus den Namen beider Eheleute ist nach deutschem Recht nicht möglich. Nach ausländischem Recht können andere Regeln gelten.
Terminvergabe:
- Es muss ein gemeinsamer Ehename vorhanden sein oder zeitgleich erklärt werden
Bei einer nachträglichen Erklärung ist die persönliche Anwesenheit der Person erforderlich, die den Doppelnamen erklären möchte. https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2151063/show
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