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gemeinsamer Familienname (Ehename)

Ein gemeinsamer Familienname (Ehename) kann direkt bei der Eheschließung bestimmt werden. 

Solange die Ehe besteht, kann der Ehename auch noch später erklärt werden.

Zum Ehenamen kann bestimmt werden:
  • der Geburtsname eines der Ehepartner
  • der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Familienname eines Ehepartners
Ein Doppelname zusammengesetzt aus den Namen beider Ehepartner für beide Ehepartner ist nach deutschem Recht nicht möglich! Nach ausländischem Recht können andere Regeln gelten.
Die Erklärung über die Führung des gemeinsamen Ehenamens kann während bestehender Ehe nicht rückgängig gemacht werden. Das bedeutet, dass der bisherige Name nicht alleine geführt werden kann, so lange die Ehe besteht.

Für einen der beiden Eheleute kann ein Doppelname erklärt werden.

Bearbeitungszeitraum:

Aufgrund der individuellen Verhältnisse der Beteiligten ist hier eine pauschale Zeitangabe nicht möglich.

Kontaktformular zur Terminvereinbarung bei Ehe in Deutschland   ⟩


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Die Ehe muss (noch) bestehen
  • Es darf noch kein gemeinsamer Ehename vorhanden sein 
Wenn Sie den Ehenamen direkt bei der Eheschließung erklären möchten, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung der Eheschließung an. 

Bei einer nachträglichen Erklärung ist die persönliche Anwesenheit beider Ehegatten erforderlich.


Gebühren

  • 40 Euro für die Erklärung
  • 15 Euro für eine Bescheinigung
  • 15 Euro für eine neue Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Bei Vorlage einer ARGE Bescheinigung oder des Düsselpasses.


Benötigte Unterlagen

  • Ausweise
  • Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters mit Nachweis der aktuellen Namensführung

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die oben genannten Unterlagen, die in der Regel benötigten Nachweise darstellen. Aufgrund der verschiedenen, in der Individualität der Erklärenden liegenden Voraussetzungen, kann hier keine für jeden Fall abschliessende Aufzählung aller Nachweise gemacht werden.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Bei der Vorsprache ist die Anwesenheit beider Ehegatten/ Lebenspartner erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      




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Zuständige Abteilung


Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf

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