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Nachträgliche Bestimmung eines Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamens
Die Ehegatten oder Lebenspartner können nach Eheschliessung bei bislang getrennter Familiennamensführung einen gemeinsamen Ehenamen/ Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Zum Ehenamen/ Lebenspartnerschaftsnamen können die Ehegatten/ Lebenspartner den Geburtsnamen oder den zur Zeit geführten Namen eines der Ehegatten/ Partner bestimmen.
Ein Ehegatte/ Lebenspartner, dessen Name nicht Ehename/ Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Ehenamen seinen derzeitigen Familiennamen oder Geburtsnamen voranstellen oder anfügen.
Die Erklärung über die Führung des gemeinsamen Ehenamens/ Lebenspartnerschaftsnamens ist während bestehender Ehe/ Lebenspartnerschaft unwiderruflich.
Die Voranstellung oder Anfügung eines Namens zum Ehenamen/ Lebenspartnerschaftsnamen kann widerrufen werden. Eine erneute Erklärung ist nicht zulässig.
Bearbeitungszeitraum:
Aufgrund der individuellen Verhältnisse der Beteiligten ist hier eine pauschale Zeitangabe nicht möglich.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Die Ehe/ Lebenspartnerschaft besteht noch
- Bisher ist noch keine gemeinsame Ehenamensführung bzw. bisher noch kein Lebenspartnerschaftsname vereinbart gewesen
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Bei der Vorsprache ist die Anwesenheit beider Ehegatten / Lebenspartner erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Gebühren
- 40 Euro für die Erklärung
- 15 Euro für eine Bescheinigung
- 15 Euro für eine neue Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Bei Vorlage einer ARGE Bescheinigung oder des Düsselpasses.
Benötigte Unterlagen
- Ausweise
- Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters mit Nachweis der aktuellen Namensführung
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die oben genannten Unterlagen, die in der Regel benötigten Nachweise darstellen. Aufgrund der verschiedenen, in der Individualität der Erklärenden liegenden Voraussetzungen, kann hier keine für jeden Fall abschliessende Aufzählung aller Nachweise gemacht werden.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Bei der Vorsprache ist die Anwesenheit beider Ehegatten/ Lebenspartner erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens E-Mail: standesamt@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-95228 Fax: 0211 89-29129
Weiterführende Informationen
Die Ehegatten oder Lebenspartner können nach Eheschliessung bei bislang getrennter Familiennamensführung einen gemeinsamen Ehenamen/ Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Zum Ehenamen/ Lebenspartnerschaftsnamen können die Ehegatten/ Lebenspartner den Geburtsnamen oder den zur Zeit geführten Namen eines der Ehegatten/ Partner bestimmen.
Ein Ehegatte/ Lebenspartner, dessen Name nicht Ehename/ Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Ehenamen seinen derzeitigen Familiennamen oder Geburtsnamen voranstellen oder anfügen.
Die Erklärung über die Führung des gemeinsamen Ehenamens/ Lebenspartnerschaftsnamens ist während bestehender Ehe/ Lebenspartnerschaft unwiderruflich.
Die Voranstellung oder Anfügung eines Namens zum Ehenamen/ Lebenspartnerschaftsnamen kann widerrufen werden. Eine erneute Erklärung ist nicht zulässig.
Bearbeitungszeitraum:
Aufgrund der individuellen Verhältnisse der Beteiligten ist hier eine pauschale Zeitangabe nicht möglich.
- Ausweise
- Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters mit Nachweis der aktuellen Namensführung
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die oben genannten Unterlagen, die in der Regel benötigten Nachweise darstellen. Aufgrund der verschiedenen, in der Individualität der Erklärenden liegenden Voraussetzungen, kann hier keine für jeden Fall abschliessende Aufzählung aller Nachweise gemacht werden.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Bei der Vorsprache ist die Anwesenheit beider Ehegatten/ Lebenspartner erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- 40 Euro für die Erklärung
- 15 Euro für eine Bescheinigung
- 15 Euro für eine neue Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Bei Vorlage einer ARGE Bescheinigung oder des Düsselpasses.
- Anschrift
- 001 Inselstraße 17
40479 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
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