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Gaststättengewerbe - Einmalige Gestattung (aus besonderem Anlass)

Vorsprachen (Mo. - Fr. 8.00 - 12.30 Uhr) sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit ihrer Sachbearbeitung.
 

 

Eine "Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass" wird benötigt, um bei einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest oder einer ähnlichen Veranstaltung alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen.

Für die Abgabe von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen wird keine gaststättenrechtliche Erlaubnis benötigt.

Bearbeitungszeitraum:

Soweit alle Unterlagen vorliegen, kann die Genehmigung teilweise sofort erfolgen.    

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

Der Gebührenrahmen liegen zwischen 25,00 und 200,00 Euro.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein


Benötigte Unterlagen

Mietvertrag oder Nutzungsvereinbarung 

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. 

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Der formlose Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Person des Antragstellers
  • Art, Ort und Datum der Veranstaltung
  • Größe des Saales oder Festzeltes
  • Art der Getränke
  • Mietvertrag oder Nutzungsvereinbarung

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.



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