BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Erteilung einer Reisegewerbekarte
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben
- Waren verkauft oder ankauft und/oder Dienstleistungen anbietet
oder - selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Reisegewerbe hat nicht mit einer Reisebürotätigkeit zu tun. Die Ladenschlusszeiten nach dem Ladenöffnungsgesetz gelten auch im Reisegewerbe.
Bearbeitungszeitraum:
circa 4 bis 6 Wochen
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Gewerbliche Zuverlässigkeit
- Sie können diesen Antrag nur dann in Düsseldorf stellen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet sind.
Gebühren
Der Gebührenrahmen liegt zwischen 50,00 Euro und 500,00 Euro.
Bei Antragstellung wird eine Vorabgebühr in Höhe von 150,00 Euro (natürliche Person) bzw. 300,00 Euro (juristische Personen) erhoben, die bei der Restgebühr der Reisegewerbekarte angerechnet wird.
Natürliche Personen
- unbefristete Reisegewerbekarte 200,00 Euro
- unbefristete Reisegewerbekarte bei besonderem Verwaltungsaufwand 300,00 Euro
Juristische Personen
- unbefristete Reisegewerbekarte 400,00 Euro
- unbefristete Reisegewerbekarte bei besonderem Verwaltungsaufwand 500,00 Euro
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC Zahlungen mit PIN erforderlich.
Befreiungen
Nein
Ermäßigungen
Nein
Benötigte Unterlagen
- Personalausweise bzw. auflagenfreier Paß mit einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsberechtigung
- Führungszeugnis der Belegart 0 (zu beantragen beim Amt für Einwohnerwesen oder den Bürgerbüros der Stadtverwaltung)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis unter www.vollstreckungsportal.de für die Zeit ab 2013
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Gewerbemeldestelle (gewerbemeldestelle@duesseldorf.de mit einer Ausweiskopie und dem Aktenzeichen 32/33-3-55))
Bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (beispielsweise Feilbieten von Imbisswaren) ist eine Bescheinigung über die
- "Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz" vorzulegen.
Diese erhalten Sie beim Gesundheitsamt, Kölner Straße 180, 40227 Düsseldorf. - Ferner ist ein "Unterrichtungsnachweis nach §4 Abs. 1 Nr.4 Gaststättengesetz" vorzulegen, sofern Alkohol ausgeschenkt wird.
Dieser ist erhältlich bei der Industrie- und Handelskammer, Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf, Telefon 0211 - 35 57 253, Frau Dupré, 8. Etage, Raum 8.00 (www.duesseldorf.ihk.de)
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Annahme und abschließende Bearbeitung des Antrages ist erst möglich, nachdem alle geforderten Unterlagen vollständig vorliegen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Suche
Suche ...
Zuständige Abteilung
Abteilung Gewerbliche Angelegenheiten - 32/3
Worringer Straße 111,
40210 Düsseldorf
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Erteilung einer Reisegewerbekarte E-Mail: makler.ordnungsamt@duesseldorf.de Tel.: 0211 8993213 Fax: 0211 8929188
Weiterführende Informationen
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben
- Waren verkauft oder ankauft und/oder Dienstleistungen anbietet
oder - selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Reisegewerbe hat nicht mit einer Reisebürotätigkeit zu tun. Die Ladenschlusszeiten nach dem Ladenöffnungsgesetz gelten auch im Reisegewerbe.
Bearbeitungszeitraum:
circa 4 bis 6 Wochen
- Personalausweise bzw. auflagenfreier Paß mit einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsberechtigung
- Führungszeugnis der Belegart 0 (zu beantragen beim Amt für Einwohnerwesen oder den Bürgerbüros der Stadtverwaltung)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis unter www.vollstreckungsportal.de für die Zeit ab 2013
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Gewerbemeldestelle (gewerbemeldestelle@duesseldorf.de mit einer Ausweiskopie und dem Aktenzeichen 32/33-3-55))
Bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (beispielsweise Feilbieten von Imbisswaren) ist eine Bescheinigung über die
- "Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz" vorzulegen.
Diese erhalten Sie beim Gesundheitsamt, Kölner Straße 180, 40227 Düsseldorf. - Ferner ist ein "Unterrichtungsnachweis nach §4 Abs. 1 Nr.4 Gaststättengesetz" vorzulegen, sofern Alkohol ausgeschenkt wird.
Dieser ist erhältlich bei der Industrie- und Handelskammer, Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf, Telefon 0211 - 35 57 253, Frau Dupré, 8. Etage, Raum 8.00 (www.duesseldorf.ihk.de)
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Annahme und abschließende Bearbeitung des Antrages ist erst möglich, nachdem alle geforderten Unterlagen vollständig vorliegen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Gewerbliche Zuverlässigkeit
- Sie können diesen Antrag nur dann in Düsseldorf stellen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet sind.
Kartenansicht
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
Feedback Formular
Feedback
Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.