BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum
Vorsprachen (Mo. - Fr. 8.00 - 12.30 Uhr) sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit ihrer Sachbearbeitung.
Ab dem 06.11.2024 bis zum 13.01.2025 werden aufgrund des Aufbau, der Durchführung und des anschließenden Abbau der Weihnachtsmärkte im Bereich der Innenstadt (Schadowstraße bis einschließlich Fußgängerzone Altstadt inkl. Rheinufer) keine öffentlichen Flächen für Promotionaktivitäten aller Art, auch nicht mobil, zur Verfügung gestellt.
Im Stadtgebiet von Düsseldorf werden öffentliche Flächen für Promotionaktivitäten sowie Informationsstände aller Art nur noch eingeschränkt zur Verfügung gestellt.
Eingeschränkt bedeutet in diesem Zusammenhang das pro Anmelder*in, Organisation, Agentur etc. maximal zwei Tage pro Monat beantragt werden können. Hiervon sind politische Informationsstände ausgenommen.
Allgemeine Hinweise:
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht.
Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen.
Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis durch die Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Je nach Art der Nutzung sind folgende Bearbeitungszeiträume erforderlich:
- Hinweis- / Werbetafel, mobile Fahrradständer mindestens 10 Werktage
- Aussengastronomie mindestens 25 Werktage
- Alle anderweitigen Erlaubnisse (bspw. Flyerverteilung, Informationsstand) mindestens 10 Werktage
- Veranstaltungen mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr mindestens 6 Wochen, daher ist eine rechtzeitige Beantragung zwingend erforderlich!
- Veranstaltungen ohne Auswirkungen auf den Straßenverkehr mindestens 25 Werktage
Dies gilt insbesondere für Erlaubnisse für eine Flyerverteilung, Informationsstände, Veranstaltungen mit und ohne Auswirkungen auf den Straßenverkehr.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Für folgende Arten der Sondernutzungen werden im Bereich der Landeshauptstadt Düsseldorf Genehmigungen erteilt, soweit es die Örtlichkeit zulässt:
- Tische und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken
(Außengastronomie) - Warenauslagen
(Obst, Gemüse, Blumen, Zeitschriften, Bücher, Kleiderständer usw.) - Werbetafeln
(Werbeaufsteller) - Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen
(Straßenfeste, Schützenfeste, Trödelmärkte) - Informationsstände von politischen Verbänden oder gemeinnützigen Vereinen
- Werbung
(Promotionstände, Flyerverteilung, Produktproben usw.) - Filmaufnahmen
(Sperrung von Straßen) - Plakatierungen zur Ankündigung von Zirkusgastspielen, Wahlwerbung, Messeplakatierung
- Straßenhandel
(Speiseeis, Obst, Gemüse, Blumen) in ambulanter Form, d.h. beweglich ohne Einnahme eines festen Standplatzes - eigenfinanzierte/-beschaffte, mobile Fahrradständer
Gebühren
Die Höhe der Sondernutzungsgebühren richtet sich dabei nach der vom Rat der Stadt beschlossenen Satzung - Stadtrecht, zuzüglich einer Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis.
Gebührentarif zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
Befreiungen
Ja
Erlaubnisfreie Nutzungen
- Für Tribünen, Rednerpulte, Informationsstände, die politischen Zwecken dienen ist keine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Unberücksichtigt bleibt die Anmeldepflicht nach dem Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz). - Straßenmusikanten in den Fußgängerzonen in den Zeiten von 10.00 Uhr bis 21.30 Uhr.
Es darf jeweils mit der vollen Stunden beginnend eine halbe Stunde lang gespielt werden; die nachfolgenden 30 Minuten sind dann Ruhezeiten. Die Benutzung von lauten Rhythmus- und Blasinstrumenten sowie elektronischer Wiedergabegeräte und Verstärker ist untersagt.
Nach der Aufführung ist der Standort zu wechseln und es darf nähestens in einem Abstand von 200m zum ursprünglichen Standort weitergespielt werden. Spielregeln für Straßenmusikanten
Die Inanspruchnahme erlaubnisfreier Sondernutzungen kann ganz oder teilweise untersagt werden, wenn Belange des Verkehrs dies vorübergehend oder auf Dauer erfordern.
Gebührenfreie Sondernutzung ist möglich bei Schützenumzügen, St.-Martins-Umzügen, Prozessionen usw.
Ermäßigungen
Nein
Benötigte Unterlagen
Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Die Stadt ist berechtigt, einen schriftlichen Antrag mit Erläuterungen, Zeichnungen, Verkehrszeichenplänen, textlicher Beschreibung oder in sonst geeigneter Weise zu verlangen.
Bei Antragsstellung in Verbindung mit der Einreichung von Planunterlagen (Außengastronomieflächen) sollte bei der Erstbeantragung eine persönliche Vorsprache erfolgen.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Bei eigenständiger Vorsprache ist ein aktueller gültiger Identitätsnachweis mitzuführen. Die Beauftragung eines Dritten (Bevollmächtigten) wird nur unter Vorlage einer aktuellen Vollmacht akzeptiert.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Sondernutzungserlaubnisse für bspw. Baustelleneinrichtungsflächen, Schrägaufzüge, Schuttcontainer, Gerüsten etc.
Die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Baustelleneinrichtungsflächen, Schrägaufzüge, Schuttcontainer etc. obliegt dem Amt für Verkehrsmanagement.
Anträge per Email sind an die Adresse genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de zu richten.
Weitere Informationen finden sie unter https://www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/service
Demonstrationen und Kundgebungen
Die Anmeldung von Demonstrationen oder Kundgebungen, Mahnwachen usw. erfolgt ausschließlich über das Polizeipräsidium Düsseldorf, Telefon 0211.870-1299,
täglich von 08:00 – 16:00 Uhr.
Um die Intention und den Inhalt der vom Polizeipräsidium bestätigten Versammlungen nicht nachträglich zu verfälschen oder zu verändern, werden von der Stadt Düsseldorf grundsätzlich keine Sondernutzungserlaubnisse parallel von versammlungsrechtlichen Bestätigungen der Polizei erteilt.
Weitere Informationen und Anmeldung - Polizei-NRW
Suche
Suche ...
Zuständige Abteilung
Abteilung Gewerbliche Angelegenheiten - 32/3
Worringer Straße 111,
40210 Düsseldorf
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum E-Mail: sondernutzung.ordnungsamt@duesseldorf.de
Weiterführende Informationen
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 0211 89-23234
0211 89-23108
0211 89-93275
0211 89-96852
0211 89-93295
0211 89-93693
Vorsprachen (Mo. - Fr. 8.00 - 12.30 Uhr) sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit ihrer Sachbearbeitung.
Ab dem 06.11.2024 bis zum 13.01.2025 werden aufgrund des Aufbau, der Durchführung und des anschließenden Abbau der Weihnachtsmärkte im Bereich der Innenstadt (Schadowstraße bis einschließlich Fußgängerzone Altstadt inkl. Rheinufer) keine öffentlichen Flächen für Promotionaktivitäten aller Art, auch nicht mobil, zur Verfügung gestellt.
Im Stadtgebiet von Düsseldorf werden öffentliche Flächen für Promotionaktivitäten sowie Informationsstände aller Art nur noch eingeschränkt zur Verfügung gestellt.
Eingeschränkt bedeutet in diesem Zusammenhang das pro Anmelder*in, Organisation, Agentur etc. maximal zwei Tage pro Monat beantragt werden können. Hiervon sind politische Informationsstände ausgenommen.
Allgemeine Hinweise:
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht.
Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen.
Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis durch die Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Je nach Art der Nutzung sind folgende Bearbeitungszeiträume erforderlich:
- Hinweis- / Werbetafel, mobile Fahrradständer mindestens 10 Werktage
- Aussengastronomie mindestens 25 Werktage
- Alle anderweitigen Erlaubnisse (bspw. Flyerverteilung, Informationsstand) mindestens 10 Werktage
- Veranstaltungen mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr mindestens 6 Wochen, daher ist eine rechtzeitige Beantragung zwingend erforderlich!
- Veranstaltungen ohne Auswirkungen auf den Straßenverkehr mindestens 25 Werktage
Dies gilt insbesondere für Erlaubnisse für eine Flyerverteilung, Informationsstände, Veranstaltungen mit und ohne Auswirkungen auf den Straßenverkehr.
Formulare:
Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Die Stadt ist berechtigt, einen schriftlichen Antrag mit Erläuterungen, Zeichnungen, Verkehrszeichenplänen, textlicher Beschreibung oder in sonst geeigneter Weise zu verlangen.
Bei Antragsstellung in Verbindung mit der Einreichung von Planunterlagen (Außengastronomieflächen) sollte bei der Erstbeantragung eine persönliche Vorsprache erfolgen.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Bei eigenständiger Vorsprache ist ein aktueller gültiger Identitätsnachweis mitzuführen. Die Beauftragung eines Dritten (Bevollmächtigten) wird nur unter Vorlage einer aktuellen Vollmacht akzeptiert.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Sondernutzungserlaubnisse für bspw. Baustelleneinrichtungsflächen, Schrägaufzüge, Schuttcontainer, Gerüsten etc.
Die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Baustelleneinrichtungsflächen, Schrägaufzüge, Schuttcontainer etc. obliegt dem Amt für Verkehrsmanagement.
Anträge per Email sind an die Adresse genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de zu richten.
Weitere Informationen finden sie unter https://www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/service
Demonstrationen und Kundgebungen
Die Anmeldung von Demonstrationen oder Kundgebungen, Mahnwachen usw. erfolgt ausschließlich über das Polizeipräsidium Düsseldorf, Telefon 0211.870-1299,
täglich von 08:00 – 16:00 Uhr.
Um die Intention und den Inhalt der vom Polizeipräsidium bestätigten Versammlungen nicht nachträglich zu verfälschen oder zu verändern, werden von der Stadt Düsseldorf grundsätzlich keine Sondernutzungserlaubnisse parallel von versammlungsrechtlichen Bestätigungen der Polizei erteilt.
Für folgende Arten der Sondernutzungen werden im Bereich der Landeshauptstadt Düsseldorf Genehmigungen erteilt, soweit es die Örtlichkeit zulässt:
- Tische und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken
(Außengastronomie) - Warenauslagen
(Obst, Gemüse, Blumen, Zeitschriften, Bücher, Kleiderständer usw.) - Werbetafeln
(Werbeaufsteller) - Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen
(Straßenfeste, Schützenfeste, Trödelmärkte) - Informationsstände von politischen Verbänden oder gemeinnützigen Vereinen
- Werbung
(Promotionstände, Flyerverteilung, Produktproben usw.) - Filmaufnahmen
(Sperrung von Straßen) - Plakatierungen zur Ankündigung von Zirkusgastspielen, Wahlwerbung, Messeplakatierung
- Straßenhandel
(Speiseeis, Obst, Gemüse, Blumen) in ambulanter Form, d.h. beweglich ohne Einnahme eines festen Standplatzes - eigenfinanzierte/-beschaffte, mobile Fahrradständer
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 0211 89-23234
0211 89-23108
0211 89-93275
0211 89-96852
0211 89-93295
0211 89-93693
Kartenansicht
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
Feedback Formular
Feedback
Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.