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Sterbefall im Ausland – Nachbeurkundung im deutschen Register
Beim Tod eines nahen Angehörigen möchte man sicherlich zu allerletzt an irgendwelche Papiere denken.
Unter Umständen möchten Sie jedoch einen Sterbefall im Ausland zusätzlich beim Standesamt Düsseldorf beurkunden lassen.
Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Sie können oft auch alles mit der Sterbeurkunde aus dem Ausland erledigen.
Der Antrag mit allen Unterlagen im Original kann postalisch eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen erforderlich.
Unter Umständen möchten Sie jedoch einen Sterbefall im Ausland zusätzlich beim Standesamt Düsseldorf beurkunden lassen.
Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Sie können oft auch alles mit der Sterbeurkunde aus dem Ausland erledigen.
Der Antrag mit allen Unterlagen im Original kann postalisch eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen erforderlich.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Die im Ausland verstorbene Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit
oder ist anerkannter Flüchtling
oder Asylberechtigter
oder staatenlos - Die verstorbene Person hatte ihren letzten gemeldeten Wohnsitz in Düsseldorf.
Gebühren
- 60 Euro für die Prüfung und Bearbeitung
- 15 Euro für die Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde
Befreiungen
Nein
Ermäßigungen
Wenn Sie bei Antragstellung einen Düsselpass vorlegen, erhalten Sie einen Rabatt von 50 %.
Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich.
Benötigte Unterlagen
Die benötigten Dokumente und Unterlagen sind individuell und sollten daher für jeden Einzelfall per E-Mail geklärt werden.
Weiterführende Informationen
Sterbefall im Ausland – Nachbeurkundung im deutschen Register
Sterbefall im Ausland
Beim Tod eines nahen Angehörigen möchte man sicherlich zu allerletzt an irgendwelche Papiere denken.
Unter Umständen möchten Sie jedoch einen Sterbefall im Ausland zusätzlich beim Standesamt Düsseldorf beurkunden lassen.
Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Sie können oft auch alles mit der Sterbeurkunde aus dem Ausland erledigen.
Der Antrag mit allen Unterlagen im Original kann postalisch eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen erforderlich. Die benötigten Dokumente und Unterlagen sind individuell und sollten daher für jeden Einzelfall per E-Mail geklärt werden.
Unter Umständen möchten Sie jedoch einen Sterbefall im Ausland zusätzlich beim Standesamt Düsseldorf beurkunden lassen.
Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Sie können oft auch alles mit der Sterbeurkunde aus dem Ausland erledigen.
Der Antrag mit allen Unterlagen im Original kann postalisch eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen erforderlich. Die benötigten Dokumente und Unterlagen sind individuell und sollten daher für jeden Einzelfall per E-Mail geklärt werden.
- Die im Ausland verstorbene Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit
oder ist anerkannter Flüchtling
oder Asylberechtigter
oder staatenlos - Die verstorbene Person hatte ihren letzten gemeldeten Wohnsitz in Düsseldorf.
Abteilung Standesamt - 33/2
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17
40479
Düsseldorf
