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Eheschließung im Ausland – Nachbeurkundung im deutschen Register
Deutsche Staatsangehörige können überall auf der Welt heiraten.
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist grundsätzlich in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Land geltenden Gesetzen geschlossen wurde.
Als Nachweis über die im Ausland geschlossene Ehe dient die dort ausgestellte Urkunde. Gegebenenfalls ist eine deutschsprachige Übersetzung erforderlich.
Informationen über die Form der Urkunde oder Überbeglaubigungen erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen.
Eine Verpflichtung, die Ehe registrieren zu lassen besteht nicht, da es in Deutschland kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen gibt.
Auf Antrag kann beim Wohnortstandesamt ein Eheregister ausgestellt werden. Diese deutsche Urkunde beweist die Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Ein Ehegatte hat die deutsche Staatsangehörigkeit
oder ist anerkannter Flüchtling
oder Asylberechtigter
oder staatenlos - Bei einer in Deutschland geschlossenen Konsulatsehe:
beide Ehegatten haben ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit - Einer oder beide Ehegatten haben ihren (letzten) gemeldeten Wohnsitz in Düsseldorf
Benötigte Unterlagen
Die benötigten Dokumente und Unterlagen sind individuell und sollten daher für jeden Einzelfall geklärt werden.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular.
Gebühren:
- 110 Euro für die Prüfung und Bearbeitung
- 15 Euro für die Ausstellung einer deutschen Eheurkunde
Befreiungen:
Nein
Ermäßigungen:
Bei Vorlage des Düsselpasses oder Bescheid des Jobcenters
Der Antrag mit allen Unterlagen kann postalisch eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen erforderlich, zB bei einer gewünschten Namensänderung.
Anfragen zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses vor einer Eheschließung im Ausland richten Sie bitte an heiraten@duesseldorf.de.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Eheschließung im Ausland Tel.: 0211 89-94900
Weiterführende Informationen
Deutsche Staatsangehörige können überall auf der Welt heiraten.
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist grundsätzlich in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Land geltenden Gesetzen geschlossen wurde.
Als Nachweis über die im Ausland geschlossene Ehe dient die dort ausgestellte Urkunde. Gegebenenfalls ist eine deutschsprachige Übersetzung erforderlich.
Informationen über die Form der Urkunde oder Überbeglaubigungen erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen.
Eine Verpflichtung, die Ehe registrieren zu lassen besteht nicht, da es in Deutschland kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen gibt.
Auf Antrag kann beim Wohnortstandesamt ein Eheregister ausgestellt werden. Diese deutsche Urkunde beweist die Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung.
Die benötigten Dokumente und Unterlagen sind individuell und sollten daher für jeden Einzelfall geklärt werden.
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Gebühren:
- 110 Euro für die Prüfung und Bearbeitung
- 15 Euro für die Ausstellung einer deutschen Eheurkunde
Befreiungen:
Nein
Ermäßigungen:
Bei Vorlage des Düsselpasses oder Bescheid des Jobcenters
Der Antrag mit allen Unterlagen kann postalisch eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen erforderlich, zB bei einer gewünschten Namensänderung.
Anfragen zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses vor einer Eheschließung im Ausland richten Sie bitte an heiraten@duesseldorf.de.
- Anschrift
- 001 Inselstraße 17
40479 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
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