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Eheschließung im Ausland – Nachbeurkundung im deutschen Register

Deutsche Staatsangehörige können überall auf der Welt heiraten. 
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist grundsätzlich in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Land geltenden Gesetzen geschlossen wurde.


Als Nachweis über die im Ausland geschlossene Ehe dient die dort ausgestellte Urkunde. Gegebenenfalls ist eine deutschsprachige Übersetzung erforderlich.
Informationen über die Form der Urkunde oder Überbeglaubigungen erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen.


Eine Verpflichtung, die Ehe registrieren zu lassen besteht nicht, da es in Deutschland kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen gibt.
Auf Antrag kann beim Wohnortstandesamt ein Eheregister ausgestellt werden. Diese deutsche Urkunde beweist die Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung.


Der Antrag mit allen Unterlagen kann postalisch eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen erforderlich, z.B. bei einer gewünschten Namensänderung.

Zuständige Behörden

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Person, die im Ausland geheiratet hat, ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte.
Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte.
Ergibt sich auch hieraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin.

Bei Wohnsitz im Ausland kann der Antrag auch über eine der deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden. Diese leitet dann die Unterlagen an das zuständige Standesamt weiter.

Zum Antrag   ⟩

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Ein Ehegatte hat die deutsche Staatsangehörigkeit
    oder ist anerkannter Flüchtling
    oder Asylberechtigter
    oder staatenlos
  • Bei einer in Deutschland geschlossenen Konsulatsehe:
    beide Ehegatten haben ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • Einer oder beide Ehegatten haben ihren (letzten) gemeldeten Wohnsitz in Düsseldorf


Benötigte Unterlagen

Die benötigten Dokumente und Unterlagen sind individuell und sollten daher für jeden Einzelfall geklärt werden. 

Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular.

Gebühren:

  • 110 Euro für die Prüfung und Bearbeitung
  • 15 Euro für die Ausstellung einer deutschen Eheurkunde

Befreiungen:

Nein

Ermäßigungen:

Wenn Sie bei Antragstellung einen Düsselpass vorlegen, erhalten Sie einen Rabatt von 50 %.

Zum Antrag   ⟩




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Zuständige Abteilung


Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf

Eheschließung im Ausland – Nachbeurkundung im deutschen Register

Deutsche Staatsangehörige können überall auf der Welt heiraten. 
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist grundsätzlich in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Land geltenden Gesetzen geschlossen wurde.


Als Nachweis über die im Ausland geschlossene Ehe dient die dort ausgestellte Urkunde. Gegebenenfalls ist eine deutschsprachige Übersetzung erforderlich.
Informationen über die Form der Urkunde oder Überbeglaubigungen erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen.


Eine Verpflichtung, die Ehe registrieren zu lassen besteht nicht, da es in Deutschland kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen gibt.
Auf Antrag kann beim Wohnortstandesamt ein Eheregister ausgestellt werden. Diese deutsche Urkunde beweist die Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung.


Der Antrag mit allen Unterlagen kann postalisch eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen erforderlich, z.B. bei einer gewünschten Namensänderung.

Zuständige Behörden

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Person, die im Ausland geheiratet hat, ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte.
Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte.
Ergibt sich auch hieraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin.

Bei Wohnsitz im Ausland kann der Antrag auch über eine der deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden. Diese leitet dann die Unterlagen an das zuständige Standesamt weiter.

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Die benötigten Dokumente und Unterlagen sind individuell und sollten daher für jeden Einzelfall geklärt werden. 

Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular.

Gebühren:

  • 110 Euro für die Prüfung und Bearbeitung
  • 15 Euro für die Ausstellung einer deutschen Eheurkunde

Befreiungen:

Nein

Ermäßigungen:

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Eheschließung,Ausland,Eheschließung im Ausland, Ehe im Ausland
https://formulare.duesseldorf.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/624167dda89bda1311983885
Abteilung Standesamt - 33/2
Anschrift
Inselstraße 17
40479 Düsseldorf

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