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Vornamenwahl
Vornamen haben in unserer Rechtsordnung auch die Funktion, dass Geschlecht des Trägers zweifelsfrei erkennen zu lassen. Jungen müssen daher männliche, Mädchen weibliche Vornamen erhalten. Die Ausnahme bildet der Vorname Maria, der zusammen mit einem weiteren Vornamen, der das Geschlecht erkennen lässt, auch Jungen gegeben werden kann.
Soweit Sie Ihrem Kind mehrere Vornamen geben wollen, setzen Sie bitte nur dann einen Bindestrich zwischen höchstens zwei Vornamen, wenn diese zu einem Vornamen verbunden werden sollen.
Die Vornamengebung ist unwiderruflich.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Die Vornamengebung ist unwiderruflich.
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Vornamenwahl E-Mail: geburtenregister@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-91 Fax: 0211 89-29037
Vornamen haben in unserer Rechtsordnung auch die Funktion, dass Geschlecht des Trägers zweifelsfrei erkennen zu lassen. Jungen müssen daher männliche, Mädchen weibliche Vornamen erhalten. Die Ausnahme bildet der Vorname Maria, der zusammen mit einem weiteren Vornamen, der das Geschlecht erkennen lässt, auch Jungen gegeben werden kann.
Soweit Sie Ihrem Kind mehrere Vornamen geben wollen, setzen Sie bitte nur dann einen Bindestrich zwischen höchstens zwei Vornamen, wenn diese zu einem Vornamen verbunden werden sollen.
Die Vornamengebung ist unwiderruflich.
Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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