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Vornamenwahl

Der oder die Vornamen einer Person werden von den Eltern nach der Geburt festgelegt.

Bis zu 5 Vornamen sind möglich. Zwei Vornamen können durch einen Bindestrich zu einem Vornamen verbunden werden. Das bedeutet, dass diese Vornamen nicht einzeln benutzt oder die Reihenfolgen getauscht werden können.

Die Vornamengebung kann nicht rückgängig gemacht werden. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist eine öffentlich-rechtliche Namensänderung möglich.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Ein Kind wurde in Düsseldorf geboren.


Gebühren

Kostenfrei



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Zuständige Abteilung


Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Vornamenwahl
Tel.: 0211 89-94666
Fax: 0211 89-29037

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