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Familienname des Kindes
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, so kann sie dem Kind den Familiennamen des Vaters erteilen. Der Vater muss dieser Erteilung zustimmen.
Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht bereits vor Geburt des Kindes erklärt, reicht es aus, wenn sie im Krankenhaus den gewünschten Namen angeben.
Sind die Eltern miteinander verheiratet
- und führen einen Ehenamen, so erhält das Kind diesen Familiennamen
- und beide haben ihren vor der Eheschließung geführten Namen behalten,
so können sie gemeinsam im Krankenhaus angeben, welchen Familiennamen das Kind erhalten soll.
Haben die Eltern unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, kann das Kind nach dem Heimatrecht eines Elternteils oder nach deutschem Recht den Familiennamen erhalten.
In einigen Fällen ist das persönliche Erscheinen beider Elternteile notwendig. Bitte setzten Sie sich auf jeden Fall mit dem Standesamt in Verbindung. Hier wird man Sie gern beraten.
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
- Namenserteilung 40,00 Euro
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Sie können uns persönlich besuchen.
Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Familienname des Kindes E-Mail: geburtenregister@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-91 Fax: 0211 89-29037
Weiterführende Informationen
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, so kann sie dem Kind den Familiennamen des Vaters erteilen. Der Vater muss dieser Erteilung zustimmen.
Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht bereits vor Geburt des Kindes erklärt, reicht es aus, wenn sie im Krankenhaus den gewünschten Namen angeben.
Sind die Eltern miteinander verheiratet
- und führen einen Ehenamen, so erhält das Kind diesen Familiennamen
- und beide haben ihren vor der Eheschließung geführten Namen behalten,
so können sie gemeinsam im Krankenhaus angeben, welchen Familiennamen das Kind erhalten soll.
Haben die Eltern unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, kann das Kind nach dem Heimatrecht eines Elternteils oder nach deutschem Recht den Familiennamen erhalten.
In einigen Fällen ist das persönliche Erscheinen beider Elternteile notwendig. Bitte setzten Sie sich auf jeden Fall mit dem Standesamt in Verbindung. Hier wird man Sie gern beraten.
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Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Namenserteilung 40,00 Euro
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
- Anschrift
- 001 Inselstraße 17
40479 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
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