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Geburt

Sie erwarten Nachwuchs oder sind gerade Eltern geworden?

Herzlichen Glückwunsch!
Das ist ein sehr schöner Anlass, bei dem Sie das Standesamt Düsseldorf gerne unterstützen möchte.

Die meisten Kinder werden in einem Krankenhaus oder Geburtshaus geboren. Diese zeigen die Geburt Ihres Kindes automatisch an. Ein Antrag durch Sie ist nicht erforderlich.
Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen die Geburtsanzeige aus, welche Sie schnellstmöglich an uns übersenden müssen.

Einige Krankenhäuser bieten den Service an, dass Eltern die für das Standesamt erforderlichen Unterlagen dort einreichen können. Das erspart Ihnen die Übersendung und beschleunigt den Ablauf.

Falls Ihre Geburtsklinik Sie dabei nicht unterstützt oder Ihr Kind zu Hause geboren wurde, müssen Sie die Unterlagen mit der Post zusenden oder in den Briefkasten des Standesamtes in der Toreinfahrt rechts neben dem Haupteingang werfen. Bitte reichen Sie Ihre Urkunden im Original und Pässe und Ausweise in Kopie ein.

Sollten weitere Unterlagen oder ein persönlicher Besuch von Ihnen erforderlich sein, melden wir uns bei Ihnen.

Das Standesamt beurkundet die Geburt, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. Zunächst erhalten Sie automatisch gebührenfreie Urkunden für die Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe mit der Post.
Anschließend können Sie Stammbucheinlagen oder andere gebührenpflichtige Urkunden bequem online über unser Serviceportal beantragen.

Für weitere Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Das Kind wurde in Düsseldorf geboren.

  1. Das Krankenhaus zeigt die Geburt in Düsseldorf automatisch an
  2. Die Eltern legen die erforderlichen Unterlagen vor
  3. Das Standesamt prüft die Namensführung und Abstammung des Kindes und beurkundet die Geburt
  4. Das Standesamt übersendet Geburtsurkunden des Kindes zur Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe (Krankenkassen) sowie die eingereichten Originale an die Eltern.


Gebühren

  • Bescheinigungen für die Krankenkasse (Mutterschaftshilfe), Kindergeld, Elterngeld sind gebührenfrei
  • Kostenpflichtige Urkunden können Sie über unser Serviceportal bestellen

Befreiungen

  • Nein


Benötigte Unterlagen

  • ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Namensführung des Kindes im Original
  • Ausweis- oder Passkopien beider Elternteile (bei persönlicher Vorsprache bitte im Original)
  • Geburtsurkunden beider Elternteile

Wenn die Mutter verheiratet ist zusätzlich:
  • Eheurkunde oder Ehevertrag mit Nennung der Morgengabe und der Zeugen bei Eheschließung nach islamischem Recht im Ausland

Wenn die Mutter geschieden ist zusätzlich:
  • Eheurkunde oder Ehevertrag mit Nennung der Morgengabe und der Zeugen bei Eheschließung nach islamischem Recht im Ausland
  • Nachweis über die Scheidung (z.B. durch Eintragung in die Eheurkunde oder ein rechtskräftiges Scheidungsurteil des Gerichts)

Wenn die Mutter verwitwet ist zusätzlich:
  • Eheurkunde oder Ehevertrag mit Nennung der Morgengabe und der Zeugen bei Eheschließung nach islamischem Recht im Ausland
  • Nachweis über den Tod des Ehegatten (z.B. durch Eintragung in die Eheurkunde oder eine Sterbeurkunde)

Sofern der Vater, der nicht Ehemann der Mutter ist, in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll, zusätzlich:
  • Nachweis über Anerkennung der Vaterschaft
  • eventuell Nachweis über die gemeinsame Sorge

Unterlagen aus dem Ausland müssen im Original vorgelegt werden. Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte zusammen mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.

 Erklärung zum Namen eines Kindes   ⟩




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Zuständige Abteilung


Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Geburt
Tel.: 0211 89-94666
Fax: 0211 89-29037

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