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Personenbezogener Parkplatz für Schwerbehinderte in Düsseldorf

In begründeten Ausnahmefällen besteht gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde einen personenbezogenen Behindertenparkplatz vor der Wohnung einzurichten, wenn dort keine privaten Stellplätze zur Verfügung stehen.

Bearbeitungszeitraum:

Cirka 6 Wochen bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen.    

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Besitz eines eigenen Kraftfahrzeuges, das Ihnen hauptsächlich zur Verfügung steht
  • Es darf Ihnen kein privater Stellplatz oder eine Garage, bzw. Tiefgarage zur Verfügung stehen
  • Die örtlichen Voraussetzungen müssen die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes zulassen


Gebühren

Kostenfrei


Benötigte Unterlagen

  • Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Die Parkerleichterung kann unter Vorlage einer beidseitigen Kopie des Schwerbehindertenausweises und eines aktuellen Passbildes (ab dem 12. Lebensjahr) in folgenden Dienststellen beantragt werden:

  • Bürgerbüros
  • Straßenverkehrsamt, Automeile – Höherweg 101
  • Dienstleistungszentrum, Willi-Becker-Allee 7
  • Amt für Verkehrsmanagement, Auf’m Hennekamp 45, Erdgeschoß (persönliche und schriftliche Antragstellung möglich)

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

  • Antrag auf Einrichtung eines Behindertenparkplatzes



Zuständige Abteilung


Abteilung 66/5.1 - Verkehrslenkung- und regelung
Auf'm Hennekamp 45,
40225 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-94623
E-Mail: verkehrsregelung@duesseldorf.de

Weiterführende Informationen