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Parkausweise für Menschen mit Behinderung
- allgemeine Behindertenparkplätze genutzt werden,
- es entfallen die Gebühren an Parkscheinautomaten und
- im eingeschränkten Halteverbot darf das Fahrzeug bis zu drei Stunden abgestellt werden.
Bearbeitungszeitraum
Der Bearbeitungszeitraum ist vom Antrag abhängig.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Blauer EU-Parkausweis
Dieser wird ausgestellt, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder BL (Blindheit) eingetragen ist. Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlen von Gliedmaßen), Phokomelie (Hände oder Füße setzen unmittelbar an der Schulter beziehungsweise Hüfte an) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen (zum Beispiel Amputation beider Arme) können ebenfalls diese Parkerleichterung beantragen.
Orangefarbener Parkausweis
Der orangefarbene Ausweis wird ausgestellt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G (Gehbehinderung) und B (Begleitung) und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken. Gleichzeitig muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzen und der Atemwege vorliegen.
- Morbus-Crohn und Colitis-Ulcerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von wenigstens 60.
- Künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung, wenn hierfür ein anerkannter Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.
Der in Nordrhein-Westfalen gültige orangefarbene Parkausweis wird ausgestellt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken. Gleichzeitig muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzen und der Atemwege vorliegen.
Gebühren
keine
Benötigte Unterlagen
- beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises, wenn der Parkausweis nicht beim Amt für Soziales und Jugend beantragt wird
- Passbild (nur für den blauen Parkausweis)
Eine persönliche Beantragung des blauen Parkausweises ist bei folgenden Dienststellen möglich:
- Amt für Soziales und Jugend, Willi-Becker-Allee 8
- Dienstleistungszentrum, Willi-Becker-Allee 7
- Bürgerbüros
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen
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Zuständige Abteilung
Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Beratung und Leistung - 50/3
Willi-Becker-Allee 8,
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Parkausweise für Menschen mit Behinderung E-Mail: schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-91
Weiterführende Informationen
- allgemeine Behindertenparkplätze genutzt werden,
- es entfallen die Gebühren an Parkscheinautomaten und
- im eingeschränkten Halteverbot darf das Fahrzeug bis zu drei Stunden abgestellt werden.
Bearbeitungszeitraum
Der Bearbeitungszeitraum ist vom Antrag abhängig.
- beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises, wenn der Parkausweis nicht beim Amt für Soziales und Jugend beantragt wird
- Passbild (nur für den blauen Parkausweis)
Eine persönliche Beantragung des blauen Parkausweises ist bei folgenden Dienststellen möglich:
- Amt für Soziales und Jugend, Willi-Becker-Allee 8
- Dienstleistungszentrum, Willi-Becker-Allee 7
- Bürgerbüros
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen Blauer EU-Parkausweis
Dieser wird ausgestellt, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder BL (Blindheit) eingetragen ist. Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlen von Gliedmaßen), Phokomelie (Hände oder Füße setzen unmittelbar an der Schulter beziehungsweise Hüfte an) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen (zum Beispiel Amputation beider Arme) können ebenfalls diese Parkerleichterung beantragen.
Orangefarbener Parkausweis
Der orangefarbene Ausweis wird ausgestellt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G (Gehbehinderung) und B (Begleitung) und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken. Gleichzeitig muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzen und der Atemwege vorliegen.
- Morbus-Crohn und Colitis-Ulcerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von wenigstens 60.
- Künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung, wenn hierfür ein anerkannter Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.
Der in Nordrhein-Westfalen gültige orangefarbene Parkausweis wird ausgestellt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken. Gleichzeitig muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzen und der Atemwege vorliegen.
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