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Parkerleichterung
Ausnahmegenehmigung für eine Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen zum Parken eines Kraftfahrzeuges.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitung ist individuell vom Antrag abhängig.
Formulare (zum Herunterladen und Ausdrucken):
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Schwerbehinderte Menschen können für die Nutzung von Behindertenparkplätzen eine Parkerleichterung beantragen. Es gibt verschiedene Parkausweise für unterschiedliche Voraussetzungen.
Diese sind aufgeführt, wenn Sie den Online-Antrag ausfüllen.
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
- beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises
- ein Lichtbild
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Amt für Soziales - Abteilung Beratung und Leistung - 50/3
Willi-Becker-Allee 8,
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Ausnahmegenehmigung für eine Parkerleichterung E-Mail: schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991
Weiterführende Informationen
Ausnahmegenehmigung für eine Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen zum Parken eines Kraftfahrzeuges.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitung ist individuell vom Antrag abhängig.
Formulare (zum Herunterladen und Ausdrucken):
- beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises
- ein Lichtbild
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Kostenfrei
- Anschrift
- 001 Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
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