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Parkerleichterung
Ausnahmegenehmigung für eine Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen zum Parken eines Kraftfahrzeuges.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitung ist individuell vom Antrag abhängig.
Formulare:
- Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung (blauer Parkausweis) für schwerbehinderte Menschen - Antrag auf
- Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung (orangefarbener Parkausweis) für besondere Personengruppen (bundesweit gültig) - Antrag auf eine
- Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung (orangefarbener Parkausweis) für besondere Personengruppen (nur gültig in Nordrhein-Westfalen) - Antrag auf eine
- Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung
- Behindertenparkplatz - Antrag auf Einrichtung
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen, die zur Nutzung von Behindertenparkplätzen berechtigen (blauer Parkausweis), können grundsätzlich nur bei Vorliegen der außergewöhnlichen Gehbehinderung (aG) und/oder Blindheit (Bl) beantragt werden.
Diesem Personenkreis gleichgestellt sind Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Die Genehmigung kann in allen Bürgerbüros oder im Amt für Soziales beantragt werden.
Außerdem können bestimmte Personen einen orangefarbenen Parkausweis, den sogenannten aG-light beantragen.
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
- beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises
- ein Lichtbild
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Amt für Soziales - Abteilung für Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige - 50/3
Willi-Becker-Allee 8,
40227 Düsseldorf
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Ausnahmegenehmigung für eine Parkerleichterung E-Mail: schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991
Weiterführende Informationen
Ausnahmegenehmigung für eine Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen zum Parken eines Kraftfahrzeuges.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitung ist individuell vom Antrag abhängig.
Formulare:
- Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung (blauer Parkausweis) für schwerbehinderte Menschen - Antrag auf
- Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung (orangefarbener Parkausweis) für besondere Personengruppen (bundesweit gültig) - Antrag auf eine
- Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung (orangefarbener Parkausweis) für besondere Personengruppen (nur gültig in Nordrhein-Westfalen) - Antrag auf eine
- Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung
- Behindertenparkplatz - Antrag auf Einrichtung
- beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises
- ein Lichtbild
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Kostenfrei
- Anschrift
- 001 Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
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