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Baustelleneinrichtung

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, dies gilt auch für eine Baustelleneinrichtungsfläche. Diese kann genutzt werden um Material zu lagern, Baumaschinen abzustellen, Be- und Entladevorgänge durchzuführen sowie Schutt- Material und Bürocontainer zu stellen.

Die Genehmigung kann von Privatpersonen und von Baufirmen beantragt werden.

Bearbeitungszeitraum:

Je nach Art der Arbeiten liegt die Bearbeitungszeit zwischen einem und circa vierzehn Tagen. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich.   

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Auf Baustellen ist sichtbar und lesbar ein Baustellenschild mit Angaben zu den Bauherren sowie erreichbaren Ansprechpartnern aufzustellen.

An Schuttcontainern und Leitergerüsten ist die Firma anzugeben, die für die Aufstellung verantwortlich ist.


Gebühren

Mindestgebühr: 95,00 €

Zone 1 je qm monatlich

  • 1-6. Monat: 7,00 €
  • Nach Ablauf von 6 Monaten: 11,00 €
  • Nach Ablauf von 12 Monaten: 18,00 €
  • Nach Ablauf von 18 Monaten: 23,00 €
Verwaltungsgebühr: 60 €

Zone 2 je qm monatlich

  • 1-6. Monat: 6,00 €
  • Nach Ablauf von 6 Monaten: 9,50 €
  • Nach Ablauf von 12 Monaten: 14,00 €
  • Nach Ablauf von 18 Monaten: 20,00 €

Verwaltungsgebühr: 48 €

Die Gebühr kann per Rechnung oder per EC-Cash bezahlt werden.

Befreiungen:

Nein

Ermäßigungen:

Nein      


Benötigte Unterlagen

Sie können uns persönlich besuchen. Eine bevollmächtigte Person kann in Ihrem Namen dies übernehmen. Alternativ können Sie uns den Antrag per E-Mail zukommen lassen.  

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bei der Beantragung durch Privatpersonen ist eine schriftliche Erklärung einzureichen, dass die Verkehrssicherungspflicht übernommen wird.



Zuständige Abteilung


Abteilung 66/5.2 - Sondernutzungen
Auf'm Hennekamp 45,
40225 Düsseldorf