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Identitätsbescheinigung für Grundstücke

Über längere Zeiträume können sich Flurstücke als Folge von Baumaßnahmen, Grunderwerb (beispielsweise Teilungen) usw. und den damit verbundenen Vermessungen in ihrer Form und Bezeichnung im Liegenschaftskataster verändert haben. Hierdurch lassen sich z.B. im Grundbuch eingetragene Rechte nicht mehr der aktuellen Situation zuordnen.

Eine Identitätsbescheinigung stellt dann dar, von welchen Rechten die aktuellen Flurstücke betroffen sind.

Bearbeitungszeitraum:

Je nach "Alter" der historischen Flurstücksnummer bis zu 2 Wochen.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer, Erbbauberechtigte bzw. Erbbauberechtigter, Notarin bzw. Notar, Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter einer Bank oder können uns Ihr rechtliches berechtigtes Interesse darlegen.


Gebühren

(Zeitregelung nach 3.2.5 Gebührentarif – VermWertKostO NRW)

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       



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