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Beglaubigung von Anträgen auf Grundstücksvereinigung
Die Grundstücksvereinigung ist die Eintragung mehrerer Grundstücke unter einer laufenden Nummer im Grundbuch (§ 890 Abs. 1 BGB).
Die Grundstücke werden durch die Grundstücksvereinigung rechtlich zusammengefasst. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Wenn keine privaten Gründe entgegenstehen (z.B. unterschiedliche Pachtverträge), empfiehlt es sich, die Flurstücke auch im Kataster zusammenfassen zu lassen (katastermäßige Verschmelzung).
Anträge auf Grundstücksvereinigung können bei den Katasterämtern, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen bzw. Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und anderen Vermessungsbehörden kostenlos öffentlich beglaubigt werden.
Vereinigung und Verschmelzung vereinfachen die Verwaltung Ihrer eigenen Liegenschaften. Die Reduzierung von Flurstücken wirkt sich für Sie kostensparend bei den Katasterübernahmegebühren aus.
Bearbeitungszeitraum:
Die Vorbereitung und Beglaubigung des Vereinigungsantrags kann kurzfristig erfolgen.
Die Grundstücksvereinigung durch das Grundbuchamt dauert circa 3 Monate.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Eine telefonische Beantragung ist möglich. Eine telefonische oder formlose schriftliche Voranfrage ist möglich.
Gebühren
Für die öffentliche Beglaubigung von Vereinigungsanträgen werden keine Gebühren erhoben.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Als Eigentümerin bzw. Eigentümer benötigen Sie Ihren Personalausweis.
Die beauftragte Person benötigt eine notariell beglaubigte Vertretungsvollmacht.
Bei juristischen Personen ist eine notariell beglaubigte Vollmacht und ggf. ein Handelsregisterauszug erforderlich.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Eine telefonische Beantragung ist möglich. Eine telefonische oder formlose schriftliche Voranfrage ist möglich.
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Zuständige Abteilungen
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Beglaubigung von Anträgen auf Grundstücksvereinigung E-Mail: geoservice@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-21250
Weiterführende Informationen
- Flurstücksverschmelzungen
- Identitätsbescheinigung für Grundstücke
- Internetauftritt Vermessungs- und Katasteramt
Telefon: 0211 89-21284
Die Grundstücksvereinigung ist die Eintragung mehrerer Grundstücke unter einer laufenden Nummer im Grundbuch (§ 890 Abs. 1 BGB).
Die Grundstücke werden durch die Grundstücksvereinigung rechtlich zusammengefasst. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Wenn keine privaten Gründe entgegenstehen (z.B. unterschiedliche Pachtverträge), empfiehlt es sich, die Flurstücke auch im Kataster zusammenfassen zu lassen (katastermäßige Verschmelzung).
Anträge auf Grundstücksvereinigung können bei den Katasterämtern, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen bzw. Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und anderen Vermessungsbehörden kostenlos öffentlich beglaubigt werden.
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Bei juristischen Personen ist eine notariell beglaubigte Vollmacht und ggf. ein Handelsregisterauszug erforderlich.
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Telefon: 0211 89-21284 https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/501/show
Ansprechpartner für Vermessungsbüros, Architekten, Notare und weite Teile der Bürgerschaft.
Unsere Kunden bekommen Hilfe und Beratung in allen Fragen rund um die Vermessung.
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Informationen zur Zugänglichkeit
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Übernahme von Grundstücksvermessungen, technische und topographische Vermessungen, Festpunktfelder und Luftbilder. Die daraus abgeleiteten so genannten Geobasisdaten bilden die Grundlage für viele andere Fachdaten.
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