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Entfernungsbescheinigung (Vermessungs- und Katasteramt)

Eine Entfernungsbescheinigung weist auf Grundlage eines rechnergestützten Programmes die kürzeste Entfernung auf öffentlichen Straßen zwischen zwei Punkten im Düsseldorfer Stadtgebiet nach.

Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei Behörden:

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
  • Landesversicherungsanstalt (LVA)

oder zur Vorlage bei Unternehmen z.B. zur Berechnung einer Trennungsentschädigung oder einer Umzugskostenpauschale.

Bearbeitungszeitraum:

Kurzfristig - in Außnahmefällen wird mit Ihnen eine Bearbeitungszeit abgesprochen.   

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

Anträge von der Bundesagentur für Arbeit, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder Landesversicherungsanstalt (LVA) sind kostenfrei.

[Zeitregelung nach 3.2.5 Gebührentarif – VermWertKostO NRW]

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Sie können den Antrag schriftlich einreichen oder mit uns einen Termin vereinbaren. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.


Benötigte Unterlagen

Angaben zur Straße und Hausnummer der Start- und Zieladresse.

Zur Erstellung der Entfernungsbescheinigung bringen Sie bitte den Antrag beispielsweise der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder der Agentur für Arbeit mit.



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Zuständige Abteilung


Service-Center - Amt 62
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: geoservice@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-94276
Fax: 0211 89-34257

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Entfernungsbescheinigung
geoservice@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8994276
Fax: 0211 8934276

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