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DeutschlandTicket-Schule – Übernahme von Schülerfahrkosten
Sollten Sie keinen Anspruch auf eine Übernahme haben, können Sie mit dem Online-Antrag das DeutschlandTicket-Schule als Selbstzahler beantragen.
Weitere Informationen rund um das Ticket finden Sie unter
https://www.rheinbahn.de/deutschlandticket/deutschlandticket-schule
oder direkt in einem Kundencenter der Rheinbahn.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Entfernung zur Schule
Die Schülerfahrkosten werden übernommen, wenn der einfache Fußweg von der Wohnung
- in der Primarstufe (Klassen 1 – 4 an Grundschulen) sowie der entsprechenden Klassen der Förderschulen mehr als 2 km
- in den Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen in der Sekundarstufe I, der entsprechenden Klassen der Förderschulen sowie bis zur Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mehr als 3,5 km
- in den Gesamtschulen in der Sekundarstufe II, den Gymnasien und Berufskollegs ab der Jahrgangsstufe 11 mehr als 5 km
Gesundheitliche Gründe
Unabhängig von der Entfernung kann ein Anspruch aus gesundheitlichen Gründen bestehen. Dem Antrag ist in diesem Fall ein ärztliches Attest beizufügen, aus dem eindeutig erkennbar ist:
- Umfang der Krankheit oder Behinderung
- Dauer der Krankheit oder Behinderung
- Die Benutzung eines Verkehrsmittels ist zwingend geboten
Darüber hinaus kann ein Anspruch bestehen, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder ungeeignet im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist.
Gebühren
Für das DeutschlandTicket-Schule wird ein monatlicher Eigenanteil berechnet.
Der Eigenanteil beträgt derzeit:
- Für das 1. Kind 14,00 Euro
- Für das 2. Kind 7,00 Euro
- Ab dem 3. Kind 0,00 Euro
- Für volljährige Schülerinnen und Schüler wird ein Eigenanteil in Höhe von 14,00 Euro festgesetzt
Befreiungen
Schülerinnen und Schüler die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Sozialhilfe) beziehen und Schülerinnen und Schüler die Inhaber eines Düssel-Passes sind erhalten das DeutschlandTicket-Schule kostenfrei.
Ermäßigungen
- Für das 2. minderjährige Kind 7,00 Euro
- Jedes weitere minderjährige Kind ist kostenfrei
Benötigte Unterlagen
Hinweis: Bitte stellen Sie zu dem Online-Antrag keinen zusätzlichen Antrag in Papierform, da sich sonst die Antragsbearbeitung deutlich verzögert!
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bis spätestens Ende Mai dem Amt für Schule und Bildung zu, damit die Anspruchsvoraussetzungen rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres geprüft werden können.
Die Beantragung kann online erfolgen.
Für den Online-Antrag benötigen Sie die Schüler-Schild-ID. Diese erhalten Sie im Sekretariat der besuchten Schule.
Weitere Belege (Attest, Kopie Düsselpass usw.) senden Sie bitte an das
Amt für Schule und Bildung,
Sachgebiet Schülerfahrtkosten,
40200 Düsseldorf.
Hierbei bitte die Antragsnummer auf dem Beleg notieren (die Angabe erfolgt am Ende in der Zusammenfassung).
Alternativ erhalten Sie den Antrag im Sekretariat der besuchten Schule.
Suche
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Zuständige Abteilung
Amt für Schule und Bildung Abteilung 40/1 - Schülerfahrkosten
Willi-Becker-Allee 10,
40227 Düsseldorf
E-Mail: schuelerfahrkosten@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Übernahme von Schülerfahrkosten E-Mail: schuelerfahrkosten@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8936964
Weiterführende Informationen
Sollten Sie keinen Anspruch auf eine Übernahme haben, können Sie mit dem Online-Antrag das DeutschlandTicket-Schule als Selbstzahler beantragen.
Weitere Informationen rund um das Ticket finden Sie unter
https://www.rheinbahn.de/deutschlandticket/deutschlandticket-schule
oder direkt in einem Kundencenter der Rheinbahn.
Hinweis: Bitte stellen Sie zu dem Online-Antrag keinen zusätzlichen Antrag in Papierform, da sich sonst die Antragsbearbeitung deutlich verzögert!
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bis spätestens Ende Mai dem Amt für Schule und Bildung zu, damit die Anspruchsvoraussetzungen rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres geprüft werden können.
Die Beantragung kann online erfolgen.
Für den Online-Antrag benötigen Sie die Schüler-Schild-ID. Diese erhalten Sie im Sekretariat der besuchten Schule.
Weitere Belege (Attest, Kopie Düsselpass usw.) senden Sie bitte an das
Amt für Schule und Bildung,
Sachgebiet Schülerfahrtkosten,
40200 Düsseldorf.
Hierbei bitte die Antragsnummer auf dem Beleg notieren (die Angabe erfolgt am Ende in der Zusammenfassung).
Alternativ erhalten Sie den Antrag im Sekretariat der besuchten Schule.
Die Schülerfahrkosten werden übernommen, wenn der einfache Fußweg von der Wohnung
- in der Primarstufe (Klassen 1 – 4 an Grundschulen) sowie der entsprechenden Klassen der Förderschulen mehr als 2 km
- in den Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen in der Sekundarstufe I, der entsprechenden Klassen der Förderschulen sowie bis zur Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mehr als 3,5 km
- in den Gesamtschulen in der Sekundarstufe II, den Gymnasien und Berufskollegs ab der Jahrgangsstufe 11 mehr als 5 km
Gesundheitliche Gründe
Unabhängig von der Entfernung kann ein Anspruch aus gesundheitlichen Gründen bestehen. Dem Antrag ist in diesem Fall ein ärztliches Attest beizufügen, aus dem eindeutig erkennbar ist:
- Umfang der Krankheit oder Behinderung
- Dauer der Krankheit oder Behinderung
- Die Benutzung eines Verkehrsmittels ist zwingend geboten
Darüber hinaus kann ein Anspruch bestehen, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder ungeeignet im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist. https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/666/show
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