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Sachkundenachweis für Hunde nach dem Landeshundegesetz
Zweck dieser Sachkundeprüfung ist es, festzustellen, ob der Mensch in der Lage ist, artgerecht mit bestimmten Hunden umzugehen. Gemeint sind neben großen Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, Hunde der Rassen:
- Alano
- American
- Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- sowie deren Kreuzungen untereinander
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Haltung eines Hundes, der unter das Landeshundegesetz fällt.
Gebühren
- 30,00 Euro
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
Termine für die Ableistung des Sachkundenachweises: Di 10.00 Uhr.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - 39/3
Ulmenstraße 215,
40468 Düsseldorf
E-Mail: veterinaeramt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 8993242
Fax: 0211 8929126
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Sachkundenachweis für Hunde nach dem Landeshundegesetz E-Mail: veterinaeramt@duesseldorf.de Tel.: 0211 8993242
Weiterführende Informationen
Zweck dieser Sachkundeprüfung ist es, festzustellen, ob der Mensch in der Lage ist, artgerecht mit bestimmten Hunden umzugehen. Gemeint sind neben großen Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, Hunde der Rassen:
- Alano
- American
- Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- sowie deren Kreuzungen untereinander
- Personalausweis
Termine für die Ableistung des Sachkundenachweises: Di 10.00 Uhr.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- 30,00 Euro
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
- Anschrift
- 001 Ulmenstraße 215
40468 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 8993242
- Fax
- 0211 8929126
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