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Sachkundenachweis für Hunde nach dem Landeshundegesetz

Zweck dieser Sachkundeprüfung ist es, festzustellen, ob der Mensch in der Lage ist, artgerecht mit bestimmten Hunden umzugehen. Gemeint sind neben großen Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, Hunde der Rassen:

  • Alano
  • American
  • Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • sowie deren Kreuzungen untereinander

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Haltung eines Hundes, der unter das Landeshundegesetz fällt.  


Gebühren

  • 40,00 Euro

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein


Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
Termine für die Ableistung des Sachkundenachweises:

Termine für die Sachkundeprüfung bitte unter Telefon 0211 - 8993242 erfragen.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ulmenstraße 275,
40468 Düsseldorf

E-Mail: veterinaeramt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-93242
Fax: 0211 89-29126

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