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Haltung eines Hundes bestimmter Rasse (§10)

Erlaubnis nach § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

Hunde folgender Kategorien dürfen erst nach Erhalt einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis in den Besitz genommen werden.

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoetano
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Kreuzungen dieser genannten Rassen sowie Kreuzungen mit anderen Rasse

Für diese Hunde besteht generell außerhalb des befriedeten Besitztums eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.

Nachweiskarte
Mit der Erlaubnis wird als Service des Ordnungsamtes eine Nachweiskarte verschickt. Diese scheckkartengroße Karte dient als komfortabler Nachweis, dass Sie eine Erlaubnis zum Halten Ihres Hundes besitzen. Durch die Karte kann bei Überprüfungen durch Polizei oder Ordnungs- und Servicedienst der Stadt leicht belegt werden, dass Sie im Besitz einer Erlaubnis sind und die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt haben.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Sichere Haltung und Führung des Hundes an der Leine
  • ausbruchsichere und verhaltensgerecht Unterbringung des Hundes
  • Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip


Gebühren

Erlaubnis zur Hundehaltung 100,00 Euro Sachkundeprüfung beim Amtstierarzt 30,00 Euro Verhaltenstest beim Amtstierarzt 50,00 Euro Ausnahmegenehmigung von Maulkorb - und Leinenzwang      25,00 Euro

 

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein


Benötigte Unterlagen

  • Sachkundenachweis oder ein Jagdschein
    Für die unter diese Kategorie fallenden Hunde kann der Nachweis der Sachkunde außer durch die amtstierärztliche Bescheinigung auch durch die Vorlage einer Bescheinigung von einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle nachgewiesen werden.

  • Führungszeugnis (Belegart "0")

  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
    Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung für Personenschäden 500.000 Euro und für Sachschäden 250.000 Euro) für Ihren Hund abzuschließen.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes.     



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