BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Haltung eines Hundes bestimmter Rasse (§10)
Erlaubnis nach § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
Hunde folgender Kategorien dürfen erst nach Erhalt einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis in den Besitz genommen werden.
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoetano
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Kreuzungen dieser genannten Rassen sowie Kreuzungen mit anderen Rasse
Für diese Hunde besteht generell außerhalb des befriedeten Besitztums eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.
Nachweiskarte
Mit der Erlaubnis wird als Service des Ordnungsamtes eine Nachweiskarte verschickt. Diese scheckkartengroße Karte dient als komfortabler Nachweis, dass Sie eine Erlaubnis zum Halten Ihres Hundes besitzen. Durch die Karte kann bei Überprüfungen durch Polizei oder Ordnungs- und Servicedienst der Stadt leicht belegt werden, dass Sie im Besitz einer Erlaubnis sind und die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt haben.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Sichere Haltung und Führung des Hundes an der Leine
- ausbruchsichere und verhaltensgerecht Unterbringung des Hundes
- Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
Gebühren
Erlaubnis zur Hundehaltung 100,00 Euro Sachkundeprüfung beim Amtstierarzt 30,00 Euro Verhaltenstest beim Amtstierarzt 50,00 Euro Ausnahmegenehmigung von Maulkorb - und Leinenzwang 25,00 Euro
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Sachkundenachweis oder ein Jagdschein
Für die unter diese Kategorie fallenden Hunde kann der Nachweis der Sachkunde außer durch die amtstierärztliche Bescheinigung auch durch die Vorlage einer Bescheinigung von einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle nachgewiesen werden. - Führungszeugnis (Belegart "0")
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung für Personenschäden 500.000 Euro und für Sachschäden 250.000 Euro) für Ihren Hund abzuschließen.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes.
Suche
Suche ...
Zuständige Abteilung
Abteilung Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten - 32/1
Worringer Straße 111,
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Haltung eines Hundes bestimmter Rasse (§10). Erlaubnis nach § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) E-Mail: ordnungsangelegenheiten@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-93853 Fax: 0211 89-29226
Weiterführende Informationen
Erlaubnis nach § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
Hunde folgender Kategorien dürfen erst nach Erhalt einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis in den Besitz genommen werden.
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoetano
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Kreuzungen dieser genannten Rassen sowie Kreuzungen mit anderen Rasse
Für diese Hunde besteht generell außerhalb des befriedeten Besitztums eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.
Nachweiskarte
Mit der Erlaubnis wird als Service des Ordnungsamtes eine Nachweiskarte verschickt. Diese scheckkartengroße Karte dient als komfortabler Nachweis, dass Sie eine Erlaubnis zum Halten Ihres Hundes besitzen. Durch die Karte kann bei Überprüfungen durch Polizei oder Ordnungs- und Servicedienst der Stadt leicht belegt werden, dass Sie im Besitz einer Erlaubnis sind und die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt haben.
Formulare:
- Sachkundenachweis oder ein Jagdschein
Für die unter diese Kategorie fallenden Hunde kann der Nachweis der Sachkunde außer durch die amtstierärztliche Bescheinigung auch durch die Vorlage einer Bescheinigung von einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle nachgewiesen werden. - Führungszeugnis (Belegart "0")
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung für Personenschäden 500.000 Euro und für Sachschäden 250.000 Euro) für Ihren Hund abzuschließen.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes.
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Sichere Haltung und Führung des Hundes an der Leine
- ausbruchsichere und verhaltensgerecht Unterbringung des Hundes
- Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
Kartenansicht
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
Feedback Formular
Feedback
Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.