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Fischereischein

Nach bestandener Prüfung folgt die Ausstellung des Fischereischeines;
dieser wird nur für Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger ausgestellt. Der Fischereischein wird immer für ein oder fünf Kalenderjahre erteilt.

Unter Vorlage des Fischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden.

Beispiel: Der Erlaubnisschein für den Rhein ist als Jahres- oder 3-Tages-Schein in verschiedenen Angel- und Zoogeschäften erhältlich. Nähere Informationen erteilt die Untere Fischereibehörde.

Voraussetzungen

  • bestandene Fischerprüfung
  • Wohnsitz in Düsseldorf

Bearbeitungszeitraum:

Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, erfolgt die sofortige Ausstellung. Nach dem 01.12. eines Jahres kann der Fischereischein ab dem 01.01. des darauffolgenden Kalenderjahres ausgestellt werden.


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • bestandene Fischerprüfung
  • Wohnsitz in Düsseldorf


Gebühren

  • 48,00 Euro Fünfjahresfischereischein
  • 16,00 Euro Jahresfischereischein
  • 5,00 Euro Zweitschrift
Ersatzfischereischein    ⟩

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • 1 Passfoto (nicht bei Verlängerung des Fischereischeins)
  • Personalausweis
  • Prüfungszeugnis der Fischerprüfung

Sollte der Fischereischein in Verlust geraten, kann durch die zuständige Gemeinde eine Zweitschrift ausgestellt werden;
mitzubringen sind:

  • 1 Passfoto
  • Personalausweis




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Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Fischereischein

fischereiwesen-ufb@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-24340
Fax: 0211 89-29451

Weiterführende Informationen

Fischereischein

Nach bestandener Prüfung folgt die Ausstellung des Fischereischeines;
dieser wird nur für Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger ausgestellt. Der Fischereischein wird immer für ein oder fünf Kalenderjahre erteilt.

Unter Vorlage des Fischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden.

Beispiel: Der Erlaubnisschein für den Rhein ist als Jahres- oder 3-Tages-Schein in verschiedenen Angel- und Zoogeschäften erhältlich. Nähere Informationen erteilt die Untere Fischereibehörde.

Voraussetzungen

  • bestandene Fischerprüfung
  • Wohnsitz in Düsseldorf

Bearbeitungszeitraum:

Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, erfolgt die sofortige Ausstellung. Nach dem 01.12. eines Jahres kann der Fischereischein ab dem 01.01. des darauffolgenden Kalenderjahres ausgestellt werden.

  • 1 Passfoto (nicht bei Verlängerung des Fischereischeins)
  • Personalausweis
  • Prüfungszeugnis der Fischerprüfung

Sollte der Fischereischein in Verlust geraten, kann durch die zuständige Gemeinde eine Zweitschrift ausgestellt werden;
mitzubringen sind:

  • 1 Passfoto
  • Personalausweis
  • 48,00 Euro Fünfjahresfischereischein
  • 16,00 Euro Jahresfischereischein
  • 5,00 Euro Zweitschrift
Ersatzfischereischein    ⟩

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Bundesfischereischein, Fischerschein, Erlaubnisschein, Angelschein, Angelkarte
https://formulare.duesseldorf.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/606404c69009a047a3788709
Untere Fischereibehörde - Fischerei/ Angeln
Anschrift
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
Telefon
0211 89-24340
Fax
0211 89-29451
Abteilung Gewässerschutz und Altlasten - 19/4
Anschrift
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
Telefon
0211 89-91
Fax
0211 89-29451

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