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Fischerprüfung, Fischereischeine und Termine
Neue Regelungen ab 1. Juli 2026
Die Vergabe von Fischereischeinen wird ab 1. Juli 2026 landesweit neu geregelt. Alle Informationen finden sich auf diesen Internetseiten: www.duesseldorf.de/fischerei
Bevor Sie angeln dürfen, müssen Sie die Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde ablegen. Auf dieser Seite können Sie sich zur Fischerprüfung anmelden und einen Termin für alle weiteren Anliegen vereinbaren – etwa für die Ausstellung des neuen Fischereischeins oder das Entrichten der Fischereiabgabe.
Anmeldung zur Fischerprüfung (online)
Die Anmeldung zur Fischerprüfung können Sie online vornehmen. Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen melden wir Sie zum nächstmöglichen Prüfungstermin an.
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ⟩
Termin für die persönliche Vorsprache (alle Belange)
Für alle persönlichen Anliegen – die Ausstellung des Fischereischeins, das Entrichten der Fischereiabgabe und die Anmeldung zur Fischerprüfung – vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Eine Vorsprache ist dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr möglich.Wichtig (Erstausstellung): Wer zum ersten Mal einen Scheckkarten-Fischereischein erhält, muss persönlich vorsprechen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Für die Prüfung:
Mindestalter: 13 JahreGebühren
Fischerprüfung:
| Leistung | Gebühr |
| Prüfungsgebühr | 50,00 Euro |
| Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils | 30,00 Euro |
| Zweitschrift des Prüfungszeugnisses | 35,00 Euro |
Zahlung: bevorzugt mit EC-Karte; Barzahlung möglich. Befreiungen oder Ermäßigungen gibt es nicht.
Fischereischein und Fischereiabgabe:
| Leistung | Online | Vor Ort |
| Fischereischein (einmalig, Lebenszeit) | – | 30,00 Euro |
| Fischereiabgabe für 1 Jahr (inkl. Gebühr) | 14,00 Euro | 22,00 Euro |
| Fischereiabgabe für 5 Jahre (inkl. Gebühr) | 42,00 Euro | 50,00 Euro |
Benötigte Unterlagen
Für den Fischereischein:
- Bringen Sie bitte ihr Prüfungszeugnis, den Personalausweis und Ihren alten Fischereischein mit.
Für die Prüfung:
Wenn Sie in Düsseldorf gemeldet sind- Personalausweis
- bei Minderjährigen zusätzlich die Einverständniserklärung einer oder eines Erziehungsberechtigten
- zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der Fischereibehörde Ihrer Heimatgemeinde (kein Passfoto erforderlich)
- Wir stellen Ihnen unter Vorlage des Personalausweises eine Ausnahmegenehmigung aus. Gebühr: 15,00 Euro.
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Zuständige Abteilung
Untere Fischereibehörde - Fischerei/ Angeln
Brinckmannstraße 7,
40225 Düsseldorf
E-Mail: fischereiwesen-ufb@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-24340
Fax: 0211 89-29451
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Fischerprüfung, Fischereischeine E-Mail: fischereiwesen-ufb@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-24340 Fax: 0211 89-29451
Weiterführende Informationen
Neue Regelungen ab 1. Juli 2026
Die Vergabe von Fischereischeinen wird ab 1. Juli 2026 landesweit neu geregelt. Alle Informationen finden sich auf diesen Internetseiten: www.duesseldorf.de/fischerei
Bevor Sie angeln dürfen, müssen Sie die Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde ablegen. Auf dieser Seite können Sie sich zur Fischerprüfung anmelden und einen Termin für alle weiteren Anliegen vereinbaren – etwa für die Ausstellung des neuen Fischereischeins oder das Entrichten der Fischereiabgabe.
Anmeldung zur Fischerprüfung (online)
Die Anmeldung zur Fischerprüfung können Sie online vornehmen. Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen melden wir Sie zum nächstmöglichen Prüfungstermin an.
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ⟩
Termin für die persönliche Vorsprache (alle Belange)
Für alle persönlichen Anliegen – die Ausstellung des Fischereischeins, das Entrichten der Fischereiabgabe und die Anmeldung zur Fischerprüfung – vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Eine Vorsprache ist dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr möglich.Wichtig (Erstausstellung): Wer zum ersten Mal einen Scheckkarten-Fischereischein erhält, muss persönlich vorsprechen.
Für den Fischereischein:
- Bringen Sie bitte ihr Prüfungszeugnis, den Personalausweis und Ihren alten Fischereischein mit.
Für die Prüfung:
Wenn Sie in Düsseldorf gemeldet sind- Personalausweis
- bei Minderjährigen zusätzlich die Einverständniserklärung einer oder eines Erziehungsberechtigten
- zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der Fischereibehörde Ihrer Heimatgemeinde (kein Passfoto erforderlich)
- Wir stellen Ihnen unter Vorlage des Personalausweises eine Ausnahmegenehmigung aus. Gebühr: 15,00 Euro.
Für die Prüfung:
Mindestalter: 13 Jahre https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/343/showFeedback Formular
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