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Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren

Wenn sich Ihre Anschrift innerhalb von Düsseldorf ändert.

Privatpersonen können die Änderung auch in den Bürgerbüros vornehmen lassen.

Bei einer Änderung Ihrer Anschrift von außerhalb nach Düsseldorf mit Kennzeichenwechsel bitte hier klicken.

Sie können die Adressänderung auch online bekanntgeben.

Bearbeitungszeitraum:

nach Terminvereinbarung

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Neue Anschrift (Hauptwohnsitz) in Düsseldorf  


Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 12,60 Euro bis 14,40 Euro.
  • Sie können die Anschriftenänderung auch über i-kfz bekanntgeben
    Hier beträgt die Gebühr 5,50 Euro.
Alle Angaben ohne Gewähr - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung!

An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Original Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei nicht EU-Bürgern Nachweis des Aufenthaltstitels).
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)
  • Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
  • Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, Mietvertrag und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
  • Bei GbRs (Akronym: Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Haftungserklärung, Nachweis der GbR z.B. (Akronym: zum Beispiel) Gesellschaftervertrag und eine Fotokopie der Personalausweise der Gesellschafter
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis bei der Erziehungsberechtigten.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren
zulassungsstelle@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29107

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