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i-Kfz-D

Mit dem Projekt „I-KFZ“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) soll die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu gemacht werden und dadurch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung entlasten. Mit der Digitalisierung können Fahrten zur Zulassungsbehörde vermieden werden, was ein erhebliches Zeit- und Wegeeinsparungspotenzial für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bedeutet.


Die Entwicklung der internetbasierten Fahrzeugzulassung erfolgt stufenweise:

Stufe 1: Seit dem 1. Januar 2015 können internetbasierte Anträge zur Außerbetriebsetzung für zulassungspflichtige Fahrzeuge gestellt werden.
Grundlage hierfür war die Einführung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und neuer Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.

Stufe 2: Seit dem 1. Oktober 2017 kann auch die Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk und mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen im Internet beantragt werden. Mit der Einführung dieses Verfahrens wurden die Grundlagen für die Digitalisierung weiterer Zulassungsverfahren von Fahrzeugen geschaffen.

Stufe 3: Zum 01.10.2019 wird die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung) ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut. Erstmals wird die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung eingeführt. Bei der Umschreibung besteht nun für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.

Stufe 4: Zum 1. September 2023 wird i-Kfz vollständig automatisiert und vereinfacht. Zudem werden die Gebühren für alle Zulassungsvorgänge gesenkt. Erstmals können auch juristische Personen die internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen. 

Die Identifizierungsmöglichkeiten für natürliche Personen werden erweitert. Bürgerinnen und Bürger können sich nun auch mit der BundID ausweisen. Juristische Personen können sich über das Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat identifizieren. Für die Außerbetriebsetzung entfällt die Identifizierung. 

Fahrzeuge können unmittelbar nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Als Nachweis dient der vorläufige Zulassungsnachweis, der am Ende des Zulassungsprozesses als PDF bereitgestellt wird. Neu ist auch die Tageszulassung sowie die Beantragung von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H). 

Ab dem 1. September 2023 können sich juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr (z.B. Autohäuser, Versicherungen, Automobilclubs, Zulassungsdienstleister) für die Nutzung der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registrieren. Über diese können Unternehmen Zulassungen auf sich selbst und andere Personen auch in großer Zahl abwickeln.

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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
i-Kfz-D

Mit dem Projekt „I-KFZ“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) soll die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu gemacht werden und dadurch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung entlasten. Mit der Digitalisierung können Fahrten zur Zulassungsbehörde vermieden werden, was ein erhebliches Zeit- und Wegeeinsparungspotenzial für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bedeutet.


Die Entwicklung der internetbasierten Fahrzeugzulassung erfolgt stufenweise:

Stufe 1: Seit dem 1. Januar 2015 können internetbasierte Anträge zur Außerbetriebsetzung für zulassungspflichtige Fahrzeuge gestellt werden.
Grundlage hierfür war die Einführung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und neuer Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.

Stufe 2: Seit dem 1. Oktober 2017 kann auch die Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk und mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen im Internet beantragt werden. Mit der Einführung dieses Verfahrens wurden die Grundlagen für die Digitalisierung weiterer Zulassungsverfahren von Fahrzeugen geschaffen.

Stufe 3: Zum 01.10.2019 wird die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung) ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut. Erstmals wird die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung eingeführt. Bei der Umschreibung besteht nun für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.

Stufe 4: Zum 1. September 2023 wird i-Kfz vollständig automatisiert und vereinfacht. Zudem werden die Gebühren für alle Zulassungsvorgänge gesenkt. Erstmals können auch juristische Personen die internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen. 

Die Identifizierungsmöglichkeiten für natürliche Personen werden erweitert. Bürgerinnen und Bürger können sich nun auch mit der BundID ausweisen. Juristische Personen können sich über das Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat identifizieren. Für die Außerbetriebsetzung entfällt die Identifizierung. 

Fahrzeuge können unmittelbar nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Als Nachweis dient der vorläufige Zulassungsnachweis, der am Ende des Zulassungsprozesses als PDF bereitgestellt wird. Neu ist auch die Tageszulassung sowie die Beantragung von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H). 

Ab dem 1. September 2023 können sich juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr (z.B. Autohäuser, Versicherungen, Automobilclubs, Zulassungsdienstleister) für die Nutzung der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registrieren. Über diese können Unternehmen Zulassungen auf sich selbst und andere Personen auch in großer Zahl abwickeln.
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https://service.duesseldorf.de/i-kfz#/
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