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Fahren ab 17 in Begleitung
17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung bestanden haben, dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.
Die oder der Jugendliche muss einen Antrag auf begleitetes Fahren stellen. Außerdem müssen die Begleitpersonen eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.
Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner zu Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.
Prüfbescheinigung für Jugendliche
Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis bis zum 18. LebensjahrNach der Antragstellung beim Straßenverkehrsamt oder im Bürgerbüro Ihres Ortsteils wird der Prüfauftrag digital an die zuständige Prüfstelle übermittelt. Die erfolgreiche Zulassung zur Prüfung ist sowohl für den Antragsteller als auch für den Fahrlehrer in der entsprechenden Software sichtbar.
Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit, mit der Anmeldung zu den Prüfungen zu beginnen.
Nach Bestehen der praktischen Prüfung erhält der Prüfling eine vorläufige Fahrberechtigung. Diese ist in Deutschland bis zum 18. Lebensjahr für die Klassen B, BE, AM und L gültig. Da der reguläre Führerschein erst ab 18 Jahren ausgestellt werden kann, dient die vorläufige Fahrberechtigung als Nachweis der Fahrerlaubnis. Ab dem 18. Geburtstag berechtigt sie für bis zu drei Monate zum Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Begleitung.
Der Kartenführerschein wird kurz vor Erreichen des 18. Lebensjahres wird die Bundesdruckerei mit der Herstellung beauftragt. Sie sendet den Führerschein dem Antragsteller innerhalb von 3 Wochen ab Bestellung direkt nach Hause. Mit der Zusendung des Kartenführerscheins verliert die vorläufige Fahrberechtigung ihre Gültigkeit.
Rücksprachen zum laufenden Führerscheinantrag:
Alle Dienstleistungen werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung über die Seite des Straßenverkehrsamtes angeboten.
Grundsätzlich bitten wir von Rückfragen - auch fernmündlicher Art - abzusehen. Sie tragen damit wesentlich zu einem reibungslosen und schnellen Betriebsablauf bei.
Sollten Sie dennoch Fragen zu Ihrem Antrag haben, deren Bearbeitung außergewöhnlich lange (über 12 Wochen) dauert, können Sie beim Straßenverkehrsamt zu unseren Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung (Rubrik Abholung Führerschein / Rückfragen – Rückfragen zu laufendem Antrag) vorsprechen.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich 12 Wochen.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Es müssen alle Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE vorliegen, und der Hauptwohnsitz muss in Düsseldorf sein. Die Ersterteilung kann auch im Rahmen der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis erfolgen.
Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahranfänger nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren.
Für diese Begleitperson gelten folgende Vorgaben:
- Sie muss ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen
- Sie darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg / l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen. Verstöße gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der vorläufige Fahrberechtigung.
- Sie muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
- Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein.
- Sie muss Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis seit mindesten 5 Jahren sein.
- Sie muss sich damit einverstanden erklären, dass die Führerscheinstelle eine Registerauskunft einholt. Begleitpersonen dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (FAER) haben.
Gebühren
- Die Antragsgebühr beträgt 45,90 Euro.
- Überprüfung der Begleitperson: pro Begleitperson 10 Euro
- Prüfbescheinigung (Führerschein ab 17): 7,70 Euro
- Direktversand des Führerscheines 6,00 Euro
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Hinweis:
Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder acht Euro.
- Es müssen alle Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung eines Führerscheines der Klasse B oder BE vorliegen.
- Antrag auf "Begleitetes Fahren ab 17" mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter beziehungsweise der Eltern. (Anlage 1 - Antrag)
- Einverständniserklärung der Begleitperson oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift. (Anlage 2 - Begleitperson)
- Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite) jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt.
Ihre persönliche Vorsprache ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich, die Begleitung durch die Eltern ist nicht erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Fahren ab 17 in Begleitung E-Mail: fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 8990138 Fax: 0211 8927069
Weiterführende Informationen
17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung bestanden haben, dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.
Die oder der Jugendliche muss einen Antrag auf begleitetes Fahren stellen. Außerdem müssen die Begleitpersonen eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.
Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner zu Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.
Prüfbescheinigung für Jugendliche
Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis bis zum 18. LebensjahrNach der Antragstellung beim Straßenverkehrsamt oder im Bürgerbüro Ihres Ortsteils wird der Prüfauftrag digital an die zuständige Prüfstelle übermittelt. Die erfolgreiche Zulassung zur Prüfung ist sowohl für den Antragsteller als auch für den Fahrlehrer in der entsprechenden Software sichtbar.
Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit, mit der Anmeldung zu den Prüfungen zu beginnen.
Nach Bestehen der praktischen Prüfung erhält der Prüfling eine vorläufige Fahrberechtigung. Diese ist in Deutschland bis zum 18. Lebensjahr für die Klassen B, BE, AM und L gültig. Da der reguläre Führerschein erst ab 18 Jahren ausgestellt werden kann, dient die vorläufige Fahrberechtigung als Nachweis der Fahrerlaubnis. Ab dem 18. Geburtstag berechtigt sie für bis zu drei Monate zum Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Begleitung.
Der Kartenführerschein wird kurz vor Erreichen des 18. Lebensjahres wird die Bundesdruckerei mit der Herstellung beauftragt. Sie sendet den Führerschein dem Antragsteller innerhalb von 3 Wochen ab Bestellung direkt nach Hause. Mit der Zusendung des Kartenführerscheins verliert die vorläufige Fahrberechtigung ihre Gültigkeit.
Rücksprachen zum laufenden Führerscheinantrag:
Alle Dienstleistungen werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung über die Seite des Straßenverkehrsamtes angeboten.
Grundsätzlich bitten wir von Rückfragen - auch fernmündlicher Art - abzusehen. Sie tragen damit wesentlich zu einem reibungslosen und schnellen Betriebsablauf bei.
Sollten Sie dennoch Fragen zu Ihrem Antrag haben, deren Bearbeitung außergewöhnlich lange (über 12 Wochen) dauert, können Sie beim Straßenverkehrsamt zu unseren Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung (Rubrik Abholung Führerschein / Rückfragen – Rückfragen zu laufendem Antrag) vorsprechen.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich 12 Wochen.
Formulare:
Hinweis:Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder acht Euro.
- Es müssen alle Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung eines Führerscheines der Klasse B oder BE vorliegen.
- Antrag auf "Begleitetes Fahren ab 17" mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter beziehungsweise der Eltern. (Anlage 1 - Antrag)
- Einverständniserklärung der Begleitperson oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift. (Anlage 2 - Begleitperson)
- Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite) jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt.
Ihre persönliche Vorsprache ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich, die Begleitung durch die Eltern ist nicht erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Es müssen alle Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE vorliegen, und der Hauptwohnsitz muss in Düsseldorf sein. Die Ersterteilung kann auch im Rahmen der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis erfolgen.
Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahranfänger nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren.
Für diese Begleitperson gelten folgende Vorgaben:
- Sie muss ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen
- Sie darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg / l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen. Verstöße gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der vorläufige Fahrberechtigung.
- Sie muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
- Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein.
- Sie muss Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis seit mindesten 5 Jahren sein.
- Sie muss sich damit einverstanden erklären, dass die Führerscheinstelle eine Registerauskunft einholt. Begleitpersonen dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (FAER) haben.
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