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Beschäftigungsausweis auf städtischen Friedhöfen
Die zugelassenen Gewerbetreibenden haben für ihr gesamtes Personal, das auf den städtischen Friedhöfen eingesetzt wird, bei der Friedhofsverwaltung einen Beschäftigtenausweis zu beantragen.
Zulassungskarte und Beschäftigtenausweis sind dem Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.
Sie werden jeweils für zwei Kalenderjahre ausgestellt.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Zulassungskarte des Gewerbetreibenden
Gebühren
Für jeden Beschäftigungsausweis sind 12,78 Euro zu entrichten. Über diesen Betrag wird eine Rechnung ausgestellt.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift des Mitarbeiters
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Zuständige Abteilung
Abteilung Friedhöfe - 68/4
Kaiserswerther Straße 390,
40474 Düsseldorf
E-Mail: friedhof@duesseldorf.de
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Beschäftigungsausweis auf städtischen Friedhöfen
Tel.:
0211 8926821
Fax:
0211 8929225
E-Mail:
friedhof@duesseldorf.de