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Elektronische Rechnungsstellung an die Landeshauptstadt Düsseldorf


Hintergrund der elektronischen Rechnungsstellung

Nach § 7a des E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) sind Rechnungen von öffentlichen Auftraggebern in digitaler Form anzunehmen und zu verarbeiten.

Dies dient dem Ziel den generellen Rechnungsprozess durch elektronischen Rechnungseingang zu vereinfachen und die Zahlungsabwicklung zu beschleunigen.

Ergänzende gesetzliche Informationen können Sie hier entnehmen.

Themenbereiche

Zuständige Abteilung


Kämmerei
Burgplatz 2,
40213 Düsseldorf

E-Mail: kaemmerei@duesseldorf.de