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Immissionsschutz – Stilllegung einer bestehenden Anlage
Die endgültige Stilllegung einer Anlage nach dem BImSchG bedarf einer Stilllegungsanzeige gemäß § 15 (3) BImSchG. Die Stilllegung ist unverzüglich unter Angabe des Zeitpunkts der Einstellung anzuzeigen.
Für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach BImSchG stellt der Bund die Online-Dienstleistung "ELiA-Online" (ELiA = Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) bundesweit zur Verfügung.
Hinweis:
Die Untere Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet alle Betreiber, bereits vor der Abgabe der Anzeige persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren.
Für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach BImSchG stellt der Bund die Online-Dienstleistung "ELiA-Online" (ELiA = Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) bundesweit zur Verfügung.
Hinweis:
Die Untere Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet alle Betreiber, bereits vor der Abgabe der Anzeige persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren.
Zuständige Abteilung
Betrieblicher Umweltschutz – Landeshauptstadt Düsseldorf
Brinckmannstraße 7,
40225 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-21029
Fax: 0211 89-29402
E-Mail: betrieblicher-umweltschutz@duesseldorf.de
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Immissionsschutz
Tel.:
0211 89-21037
Immissionsschutz – Stilllegung einer bestehenden Anlage
Immissionsschutz,Stilllegung,Anlage,ELiA,Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung
Die endgültige Stilllegung einer Anlage nach dem BImSchG bedarf einer Stilllegungsanzeige gemäß § 15 (3) BImSchG. Die Stilllegung ist unverzüglich unter Angabe des Zeitpunkts der Einstellung anzuzeigen.
Für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach BImSchG stellt der Bund die Online-Dienstleistung "ELiA-Online" (ELiA = Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) bundesweit zur Verfügung.
Hinweis:
Die Untere Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet alle Betreiber, bereits vor der Abgabe der Anzeige persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren. https://service.duesseldorf.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/4739413/show
Für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach BImSchG stellt der Bund die Online-Dienstleistung "ELiA-Online" (ELiA = Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) bundesweit zur Verfügung.
Hinweis:
Die Untere Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet alle Betreiber, bereits vor der Abgabe der Anzeige persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren. https://service.duesseldorf.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/4739413/show
Betrieblicher Umweltschutz – Landeshauptstadt Düsseldorf
001
Brinckmannstraße
7
40225
Düsseldorf
0211 89-21029
0211 89-29402
betrieblicher-umweltschutz@duesseldorf.de
Sachbearbeitung
Immissionsschutz
0211 89-21037
