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Aufstellererlaubnis für Geldspielgeräte

Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis.

Geldspielgeräte dürfen nur in Schank- oder Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen oder Spielcasinos aufgestellt werden. Hierfür ist eine sogenannte Aufstellerlaubnis erforderlich. Zusätzlich ist neben der allgemeinen Aufstellerlaubnis eine Geeignetheitsbestätigung für den konkreten Aufstellort erforderlich.

Bearbeitungszeitraum:

Sobald neben den einzureichenden Unterlagen auch die seitens des Ordnungsamtes extern angeforderten Stellungnahmen vorliegen, wird die Erlaubnis erteilt. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 4-6 Wochen.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird mit Antragstellung fällig und kann vorab bei der zuständigen Sachbearbeitung telefonisch unter 0211 - 89 93264 sowie unter 0211 - 89 26555 erfragt werden. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100,00 und 5.000,00 Euro.

Bitte beachten Sie: Für jeden Aufstellort muss eine Geeignetheitsbestätigung beantragt werden (§ 33 c der Gewerbeordnung).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein


Benötigte Unterlagen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes.
    Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen.
  • Führungszeugnis Belegart 0 vom Bundesamt für Justiz Bonn
    (Zu beantragen bei Ihrer Meldebehörde; Düsseldorf: Amt für Einwohnerwesen) Die Übersendung des Zeugnisses erfolgt bei korrekter Antragstellung direkt an das Ordnungsamt.
  • Bei juristischen Personen z.B. AG, GmbH oder rechtsfähige Vereine:
    Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Vorlage einer Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister vom Bundesamt für Justiz, Bonn
    (Zu beantragen bei der Meldebehörde; Düsseldorf: Gewerbemeldestelle, gewerbemeldestelle@duesseldorf.de.) Die Übersendung erfolgt bei korrekter Antragstellung direkt an das Ordnungsamt. Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen.
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer, Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf, Telefon (0211) 35 57-0 ( IHK Düsseldorf )
  • Darüber hinaus noch einzureichen: „Betriebliches Sozialkonzept einer anerkannten Institution“

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Beauftragte benötigen eine Vollmacht.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.



Zuständige Abteilung


gewerberechtliche Angelegenheiten - Amt 32/3
Worringer Straße 111,
40210 Düsseldorf

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Aufstellererlaubnis für Geldspielgeräte
gaststaetten.ordnungsamt@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-93264
Fax: 0211 89-29533