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Altersjubiläen

Zum 80., 90. und 95. Geburtstag erhalten Sie automatisch einen schriftlichen Glückwunsch des Oberbürgermeisters.
Zusätzlich zum 90. Geburtstag erhalten Sie eine Ehrengabe von 50,00 Euro und zum 95. Geburtstag in Höhe von 75,00 Euro.

Ab dem 100. Geburtstag beträgt die Ehrengabe 150,00 Euro. Zu diesem Anlass gratuliert der Oberbürgermeister oder seine Vertretung auf Wunsch persönlich.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet sind. 


Gebühren

Kostenfrei


Benötigte Unterlagen

Zum 80., 90. und 95. Geburtstag erhalten Sie automatisch einen schriftlichen Glückwunsch. Ab dem 100. Geburtstag nimmt eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter rechtzeitig Kontakt zu Ihnen auf, um die Art und Weise der Glückwunschübermittlung mit Ihnen abzustimmen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.            



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Zuständige Abteilung


Protokoll - 01/14
Rathausufer 8,
40213 Düsseldorf

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Altersjubiläen
Tel.: 0211 8995618
Fax: 0211 8935618

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