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Altersjubiläen
Zum 80., 90. und 95. Geburtstag erhalten Sie automatisch einen schriftlichen Glückwunsch des Oberbürgermeisters.
Zusätzlich zum 90. Geburtstag erhalten Sie eine Ehrengabe von 50,00 Euro und zum 95. Geburtstag in Höhe von 75,00 Euro.
Ab dem 100. Geburtstag beträgt die Ehrengabe 150,00 Euro. Zu diesem Anlass gratuliert der Oberbürgermeister oder seine Vertretung auf Wunsch persönlich.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet sind.
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
Zum 80., 90. und 95. Geburtstag erhalten Sie automatisch einen schriftlichen Glückwunsch. Ab dem 100. Geburtstag nimmt eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter rechtzeitig Kontakt zu Ihnen auf, um die Art und Weise der Glückwunschübermittlung mit Ihnen abzustimmen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Altersjubiläen Tel.: 0211 8995618 Fax: 0211 8935618
Zum 80., 90. und 95. Geburtstag erhalten Sie automatisch einen schriftlichen Glückwunsch des Oberbürgermeisters.
Zusätzlich zum 90. Geburtstag erhalten Sie eine Ehrengabe von 50,00 Euro und zum 95. Geburtstag in Höhe von 75,00 Euro.
Ab dem 100. Geburtstag beträgt die Ehrengabe 150,00 Euro. Zu diesem Anlass gratuliert der Oberbürgermeister oder seine Vertretung auf Wunsch persönlich.
Zum 80., 90. und 95. Geburtstag erhalten Sie automatisch einen schriftlichen Glückwunsch. Ab dem 100. Geburtstag nimmt eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter rechtzeitig Kontakt zu Ihnen auf, um die Art und Weise der Glückwunschübermittlung mit Ihnen abzustimmen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Voraussetzung ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet sind.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/686/showFahrplanauskunft
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