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Schulraumvermietung

Das Schulverwaltungsamt vermietet Räume in städtischen Schulgebäuden für Bildungs- und Vortragsveranstaltungen, Versammlungen und geselligen Veranstaltungen. 

Bearbeitungszeitraum:

10 bis 14 Tage   

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Räume in städtischen Schulgebäuden und deren Einrichtungen können, sofern schulische Belange nicht beeinträchtigt werden und Gründe des Jugendschutzes nicht entgegenstehen, nach Maßgabe der Benutzungsordnung für Räume und Schulhöfe überlassen werden.  


Gebühren

Richtet sich nach der Benutzungsordnung für Räume und Schulhöfe in städtischen Schulen.            


Benötigte Unterlagen

  • Für Vereine: Eintragung aus dem Vereinsregister
  • Für Privatpersonen: gültiger Lichtbildausweis

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Amt für Schule und Bildung Abteilung 40/1 - Schulraumvermietung
Willi-Becker-Allee 10,
40227 Düsseldorf

E-Mail: schulraumvermietung@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-96524

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Schulraumvermietung
schulraumvermietung@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8996524
Fax: 0211 8936524

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