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Zulassung für Gewerbetreibende auf Friedhöfen

Gewerbetreibende benötigen gemäß § 7 der Friedhofsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Tätigkeit auf dem Friedhof eine vorherige Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.

Die Zulassung wird jeweils auf zwei Kalenderjahre befristet und erfolgt durch Ausstellung einer Zulassungskarte.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Nachweis über den Berufsabschluss. 


Gebühren

Für die Genehmigung sind 80 Euro zu entrichten, über diesen Betrag wird eine Rechnung ausgestellt.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Sachkundenachweis durch Vorlage des Gesellenbriefes oder ein es vergleichbaren Berufsabschlusses
  • Vorlage der Gewerbeanmeldung

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Friedhöfe - 68/4
Kaiserswerther Straße 390,
40474 Düsseldorf

E-Mail: friedhof@duesseldorf.de

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Zulassung für Gewerbetreibende auf Friedhöfen
Tel.: 0211 8926821
Fax: 0211 8929225

Weiterführende Informationen

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