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Genehmigung von Grabmalen und Grabeinfassungen

Häufig besteht der Wunsch auf einer Grabstätte ein Grabmal aufzustellen. Für die Errichtung oder Veränderung von Grabmalen ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes zu beantragen. Vorgaben über Material, Ausmaß und Gestaltung des Grabmals sind in der Friedhofssatzung geregelt. 

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Zur Beantragung muss der Antragsteller Nutzungsberechtigter an einer Grabstätte auf einem Friedhof der Landeshauptstadt Düsseldorf sein.


Gebühren

Gebührensatzung


Benötigte Unterlagen

Nachweis über das Eigentum an dem aufzustellenden Grabmal und das Nutzungsrecht an der Grabstelle (Graburkunde, Grabnummernkarte).

Dem Antrag ist der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung sowie der Fundamentierung zweifach beizufügen.

Soweit es zum Verständnis erforderlich ist, müssen Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und Symbole, Darstellungen ihrer Form und Anordnung im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung sowie der Textinhalt vorgelegt werden.

In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:5 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstelle verlangt werden.

Hinweis: Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb eines Jahres davon Gebrauch gemacht wird.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Friedhöfe - 68/4
Kaiserswerther Straße 390,
40474 Düsseldorf

E-Mail: friedhof@duesseldorf.de

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Genehmigung von Grabmalen und Grabeinfassungen

friedhof@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8994834
Fax: 0211 8929225

Genehmigung von Grabmalen und Grabeinfassungen

Häufig besteht der Wunsch auf einer Grabstätte ein Grabmal aufzustellen. Für die Errichtung oder Veränderung von Grabmalen ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes zu beantragen. Vorgaben über Material, Ausmaß und Gestaltung des Grabmals sind in der Friedhofssatzung geregelt. 

Formulare:

Nachweis über das Eigentum an dem aufzustellenden Grabmal und das Nutzungsrecht an der Grabstelle (Graburkunde, Grabnummernkarte).

Dem Antrag ist der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung sowie der Fundamentierung zweifach beizufügen.

Soweit es zum Verständnis erforderlich ist, müssen Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und Symbole, Darstellungen ihrer Form und Anordnung im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung sowie der Textinhalt vorgelegt werden.

In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:5 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstelle verlangt werden.

Hinweis: Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb eines Jahres davon Gebrauch gemacht wird.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

Grabmalgestaltung, Grabmaleinfassung
Abteilung Friedhöfe - 68/4
Anschrift
Kaiserswerther Straße 390
40474 Düsseldorf

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