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Erstellung von Gutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Rechten an Grundstücken gemäß § 193 des Baugesetzbuches (BauGB)

Gutachten gemäß § 193 Baugesetzbuches (BauGB) sind das klassische Mittel individueller Markttransparenz. Sie werden auf Antrag vom Gutachterausschuss erstattet.

Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges, unabhängiges und an keinerlei Weisungen gebundenes Kollegialgremium. Seine sachverständigen und marktkundigen, ehrenamtlich tätigen Mitglieder sind auf die Dauer von jeweils 5 Jahren von der Bezirksregierung bestellt.


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Erstellung von Gutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Rechten an Grundstücken gemäß § 193 des Baugesetzbuches (BauGB)

Gutachten gemäß § 193 Baugesetzbuches (BauGB) sind das klassische Mittel individueller Markttransparenz. Sie werden auf Antrag vom Gutachterausschuss erstattet.

Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges, unabhängiges und an keinerlei Weisungen gebundenes Kollegialgremium. Seine sachverständigen und marktkundigen, ehrenamtlich tätigen Mitglieder sind auf die Dauer von jeweils 5 Jahren von der Bezirksregierung bestellt.

Verkehrswert,Bodenrichtwert,Marktrichtwert,Grundstücksmarktbericht,Kaufpreissammlung,Wertabschätzung,Richtwert,Immobilienrichtwert,Verkehrswertgutachten,Wertermittlung
https://gutachterausschuss.duesseldorf.de/produkte
Abteilung Bodenordnung und Wertermittlung - 62/3
Anschrift
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Telefon
0211 89-91
Fax
0211 89-29082
Vermessungs- und Katasteramt
Anschrift
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Telefon
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Fax
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