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Ausnahmegenehmigung für den Straßenraum zum Parken und Halten
Auf vielen Straßen im Düsseldorfer Stadtgebiet sind Haltverbote eingerichtet, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Dennoch besteht der Bedarf, Fahrzeuge im Haltverbot, zumindestens zeitweise, abzustellen. Zu diesem Zweck gibt es eine Ausnahmegenehmigung, beispielsweise für Umzüge.
Die Beantragung dieser Genehmigung muss schriftlich circa 14 Tage vorher erfolgen. Die Beschilderung ist mindestens drei volle Tage vorher aufzustellen, wobei der Aufstelltag der Schilder nicht mitzählt.
Die Aufstellung der Beschildung erfolgt nicht durch das Amt für Verkehrsmanagement. Entsprechende Schilder können Sie bei Umzugsspeditionen oder Baufstellen-Service-Firmen ausleihen oder von ihnen aufstellen lassen.
Bearbeitungszeitraum:
- circa 14 Tage
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Wohnungsumzug
- Warenlieferungen
- Be- und Entladen
Gebühren
Die Gebühr in Höhe von 35,00 Euro kann per Rechnung bezahlt werden. Eine EC-Cash-Zahlung ist zurzeit aus technischen Gründen nicht möglich.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
- Name der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
- Anschrift, Straße und Hausnummer
- Aufstellort
- Örtlicher Geltungsbereich des Haltverbots Fahrbahn oder Seitenstreifen
- Wochentag und Uhrzeit beispielsweise Montag, 7.00 bis 17.00 Uhr
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung 66/5.2 - Ausnahmegenehmigungen
Auf'm Hennekamp 45,
40225 Düsseldorf
E-Mail: genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-23602
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Ausnahmegenehmigung für den Straßenraum zum Parken und Halten E-Mail: genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de Tel.: 0211 8923602 Fax: 0211 8929614
Weiterführende Informationen
Auf vielen Straßen im Düsseldorfer Stadtgebiet sind Haltverbote eingerichtet, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Dennoch besteht der Bedarf, Fahrzeuge im Haltverbot, zumindestens zeitweise, abzustellen. Zu diesem Zweck gibt es eine Ausnahmegenehmigung, beispielsweise für Umzüge.
Die Beantragung dieser Genehmigung muss schriftlich circa 14 Tage vorher erfolgen. Die Beschilderung ist mindestens drei volle Tage vorher aufzustellen, wobei der Aufstelltag der Schilder nicht mitzählt.
Die Aufstellung der Beschildung erfolgt nicht durch das Amt für Verkehrsmanagement. Entsprechende Schilder können Sie bei Umzugsspeditionen oder Baufstellen-Service-Firmen ausleihen oder von ihnen aufstellen lassen.
Bearbeitungszeitraum:
- circa 14 Tage
Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
- Name der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
- Anschrift, Straße und Hausnummer
- Aufstellort
- Örtlicher Geltungsbereich des Haltverbots Fahrbahn oder Seitenstreifen
- Wochentag und Uhrzeit beispielsweise Montag, 7.00 bis 17.00 Uhr
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Wohnungsumzug
- Warenlieferungen
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