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Ausnahmegenehmigung für den Straßenraum zum Parken und Halten

Auf vielen Straßen im Düsseldorfer Stadtgebiet sind Haltverbote eingerichtet, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Dennoch besteht der Bedarf, Fahrzeuge im Haltverbot, zumindestens zeitweise, abzustellen. Zu diesem Zweck gibt es eine Ausnahmegenehmigung, beispielsweise für Umzüge.

Die Beantragung dieser Genehmigung muss schriftlich circa 14 Tage vorher erfolgen. Die Beschilderung ist mindestens drei volle Tage vorher aufzustellen, wobei der Aufstelltag der Schilder nicht mitzählt.

Die Aufstellung der Beschildung erfolgt nicht durch das Amt für Verkehrsmanagement. Entsprechende Schilder können Sie bei Umzugsspeditionen oder Baufstellen-Service-Firmen ausleihen oder von ihnen aufstellen lassen.

Bearbeitungszeitraum:

  • circa 14 Tage

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Wohnungsumzug
  • Warenlieferungen
  • Be- und Entladen


Gebühren

Die Gebühr in Höhe von 35,00 Euro kann per Rechnung bezahlt werden. Eine EC-Cash-Zahlung ist zurzeit aus technischen Gründen nicht möglich.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

  • Name der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
  • Anschrift, Straße und Hausnummer
  • Aufstellort
  • Örtlicher Geltungsbereich des Haltverbots Fahrbahn oder Seitenstreifen
  • Wochentag und Uhrzeit beispielsweise Montag, 7.00 bis 17.00 Uhr

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.




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Zuständige Abteilung


Abteilung 66/5.2 - Ausnahmegenehmigungen
Auf'm Hennekamp 45,
40225 Düsseldorf

E-Mail: genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-23602

Weiterführende Informationen

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