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Förderung des Mietwohnungsbaus

 Wir beraten Sie über die Förderprogramme, die unterschiedlichen Fördervoraussetzungen und die Finanzierungsangebote der öffentlichen Hand für den Bau von Mietwohnungen in Düsseldorf.

Weiterhin unterstützen wir Sie bei der Suche nach geeigneten Grundstücken, stellen die notwendigen Kontakte zu den beteiligten Fachdienststellen her und sprechen die Bewilligungen der Wohnungsbaudarlehen des Landes NRW aus. 

Bearbeitungszeitraum:

Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.   

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

Die Beratung ist immer gebührenfrei. Für die Bewilligung der Wohnungsbaudarlehen ist eine Gebühr zu zahlen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Art und Umfang der Unterlagen muss im Einzelfall geklärt werden. 

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung - 64/2
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: wohnungsbaufoerderung@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Förderung des Mietwohnungsbaus

wohnungsbaufoerderung@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-94313
Fax: 0211 89-29084

Weiterführende Informationen

Förderung des Mietwohnungsbaus

 Wir beraten Sie über die Förderprogramme, die unterschiedlichen Fördervoraussetzungen und die Finanzierungsangebote der öffentlichen Hand für den Bau von Mietwohnungen in Düsseldorf.

Weiterhin unterstützen wir Sie bei der Suche nach geeigneten Grundstücken, stellen die notwendigen Kontakte zu den beteiligten Fachdienststellen her und sprechen die Bewilligungen der Wohnungsbaudarlehen des Landes NRW aus. 

Bearbeitungszeitraum:

Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.   

Art und Umfang der Unterlagen muss im Einzelfall geklärt werden. 

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

Die Beratung ist immer gebührenfrei. Für die Bewilligung der Wohnungsbaudarlehen ist eine Gebühr zu zahlen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Mietwohnungen: Förderung, Darlehensbewilligung - Förderung des Mietwohnungsbaus, Mietwohnungsbau
Abteilung Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung - 64/2
Anschrift
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Telefon
0211 89-91

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