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Elektronische Rechnungsstellung an die Landeshauptstadt Düsseldorf
Hintergrund der elektronischen Rechnungsstellung
Nach § 7a des E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) sind Rechnungen von öffentlichen Auftraggebern in digitaler Form anzunehmen und zu verarbeiten.Dies dient dem Ziel den generellen Rechnungsprozess durch elektronischen Rechnungseingang zu vereinfachen und die Zahlungsabwicklung zu beschleunigen.
Ergänzende gesetzliche Informationen können Sie hier entnehmen.
Themenbereiche
- Hintergrund der elektronischen Rechnungsstellung
- Empfangsadressen der Landeshauptstadt Düsseldorf
- Unterschiede XRechnung / Sonstige Rechnung
- Organisationseinheit (OE-Nummer) und Anschrift der Landeshauptstadt Düsseldorf
- Rechnungsportal NRW und Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID)
- Voraussetzungen für ordnungsgemäßen Rechnungsempfang
- Vorteile von elektronischen Rechnungen
- Kontakt
- Zu den häufig gestellten Fragen (FAQ)
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Weiterführende Informationen
Elektronische Rechnungsstellung an die Landeshauptstadt Düsseldorf Rechnungsstellung, Rechnungsportal, XRechnung,elektronisch
Nach § 7a des E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) sind Rechnungen von öffentlichen Auftraggebern in digitaler Form anzunehmen und zu verarbeiten.
Dies dient dem Ziel den generellen Rechnungsprozess durch elektronischen Rechnungseingang zu vereinfachen und die Zahlungsabwicklung zu beschleunigen.
Ergänzende gesetzliche Informationen können Sie hier entnehmen.
Hintergrund der elektronischen Rechnungsstellung
Nach § 7a des E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) sind Rechnungen von öffentlichen Auftraggebern in digitaler Form anzunehmen und zu verarbeiten.Dies dient dem Ziel den generellen Rechnungsprozess durch elektronischen Rechnungseingang zu vereinfachen und die Zahlungsabwicklung zu beschleunigen.
Ergänzende gesetzliche Informationen können Sie hier entnehmen.
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- Hintergrund der elektronischen Rechnungsstellung
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