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Pflichtumtausch Führerschein

Sollten Sie noch einen alten Papierführerschein haben oder einen Kartenführerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, haben, müssen Sie diesen auf den neuen EU-Kartenführerschein umstellen lassen. Grund für die Anordnung des Umtausches durch Vorgaben der EU ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank.

Zur effektiven Umsetzung wurde ein Stufenplan eingeführt. Die neuen EU-Führerscheine sind nach den Vorgaben der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von den zugrundeliegenden Fahrerlaubnissen – auf 15 Jahre befristet.
Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. 12.1998 ausgestellt worden sind
(grauer und rosa Führerschein)-Tabelle 1:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Führerscheine, die ab 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind
(bereits Kartenführerscheine) -Tabelle 2:
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033

Sind neben dem reinen Umtausch weitere Dienstleistungen erforderlich (z.B. Verlängerung Fahrerlaubnis C- oder D-Klassen oder Eintragung einer Schlüsselzahl, z.B. SZ 95), ist eine persönliche Antragstellung in der Führerscheinstelle erforderlich. Eine Online-Antragstellung kann in diesen Fällen leider nicht erfolgen.

Antrag online stellen   ⟩

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

Die Gebühren für den Umtausch betragen zurzeit 28,60 Euro (plus 5 Euro für den Direktversand des Führerscheins (nur bei Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde)


Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
  • Auszug aus der Führerscheindatei (sog. Karteikartenabschrift), wenn der letzte Führerschein nicht in Düsseldorf ausgestellt wurde. Sofern die unter Tabelle 1 fallenden Führerscheine nicht von der Landeshauptstadt Düsseldorf ausgestellt wurden, benötigen Sie zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde.

Zahlreiche Verwaltungen bieten zwischenzeitlich für die Beantragung einer solchen Abschrift ein Online-Formular auf ihrer Homepage an.
Die Karteikartenabschrift kann von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde direkt an folgende E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer der Landeshauptstadt Düsseldorf gesandt werden:
fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de
oder
Telefax-Nummer 0211/8929107 oder 0211/8929187

Sollten Sie eine Karteikartenabschrift für eine andere Fahrerlaubnisbehörde benötigen, können Sie diese hier beantragen.




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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

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