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Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselziffer 196

Ab sofort besteht für Autofahrer die Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein der Klasse B, ergänzt um die Schlüsselziffer B196, zu fahren. 

Hinweis: B196 gilt nur in Deutschland
Da es sich bei B 196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert!

Nach einer Fahrerschulung können jetzt auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die dafür vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Die Beantragung ist ausschließlich in der Führerscheinstelle möglich.

Weiterführende Hinweise des BMVI ⟩

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
  • Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

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