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Immissionsschutz – Stilllegung einer bestehenden Anlage

Die endgültige Stilllegung einer Anlage nach dem BImSchG bedarf einer Stilllegungsanzeige gemäß § 15 (3) BImSchG. Die Stilllegung ist unverzüglich unter Angabe des Zeitpunkts der Einstellung anzuzeigen.

Für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach BImSchG stellt der Bund die Online-Dienstleistung "ELiA-Online" (ELiA = Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) bundesweit zur Verfügung. 

Hinweis:
Die Untere Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet alle Betreiber, bereits vor der Abgabe der Anzeige persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren.

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Zuständige Abteilung


Betrieblicher Umweltschutz – Landeshauptstadt Düsseldorf
Brinckmannstraße 7,
40225 Düsseldorf

E-Mail: betrieblicher-umweltschutz@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-21029
Fax: 0211 89-29402

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Immissionsschutz
Tel.: 0211 89-21037

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