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Immissionsschutz – Stilllegung einer bestehenden Anlage
Die endgültige Stilllegung einer Anlage nach dem BImSchG bedarf einer Stilllegungsanzeige gemäß § 15 (3) BImSchG. Die Stilllegung ist unverzüglich unter Angabe des Zeitpunkts der Einstellung anzuzeigen.
Für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach BImSchG stellt der Bund die Online-Dienstleistung "ELiA-Online" (ELiA = Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) bundesweit zur Verfügung.
Hinweis:
Die Untere Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet alle Betreiber, bereits vor der Abgabe der Anzeige persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren.
Für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach BImSchG stellt der Bund die Online-Dienstleistung "ELiA-Online" (ELiA = Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) bundesweit zur Verfügung.
Hinweis:
Die Untere Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet alle Betreiber, bereits vor der Abgabe der Anzeige persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren.
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Zuständige Abteilung
Betrieblicher Umweltschutz – Landeshauptstadt Düsseldorf
Brinckmannstraße 7,
40225 Düsseldorf
E-Mail: betrieblicher-umweltschutz@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-21029
Fax: 0211 89-29402
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Immissionsschutz Tel.: 0211 89-21037
Immissionsschutz – Stilllegung einer bestehenden Anlage Immissionsschutz,Stilllegung,Anlage,ELiA,Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung Die endgültige Stilllegung einer Anlage nach dem BImSchG bedarf einer Stilllegungsanzeige gemäß § 15 (3) BImSchG. Die Stilllegung ist unverzüglich unter Angabe des Zeitpunkts der Einstellung anzuzeigen.
Für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach BImSchG stellt der Bund die Online-Dienstleistung "ELiA-Online" (ELiA = Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) bundesweit zur Verfügung.
Hinweis:
Die Untere Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet alle Betreiber, bereits vor der Abgabe der Anzeige persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren. https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/4739413/show
Für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach BImSchG stellt der Bund die Online-Dienstleistung "ELiA-Online" (ELiA = Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) bundesweit zur Verfügung.
Hinweis:
Die Untere Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet alle Betreiber, bereits vor der Abgabe der Anzeige persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren. https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/4739413/show
Betrieblicher Umweltschutz – Landeshauptstadt Düsseldorf
001 Brinckmannstraße 7 40225 Düsseldorf
0211 89-21029
0211 89-29402
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