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Immissionsschutz – Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren für eine Änderung einer bestehenden Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die Änderung einer bestehenden Anlage bedarf entweder eines Anzeigeverfahrens gemäß § 15 (1) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) oder, im Fall einer wesentlichen Änderung, eines Genehmigungsverfahrens gemäß § 16 BImSchG.
Es gibt zwei Arten von Änderungsgenehmigungsverfahren, die je nach Leistungen oder Kapazitäten der Anlage in der vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) festgelegt sind:
Hinweis:
Die Untere Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet alle Antragsteller, bereits vor der Antragsstellung persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren.
Es gibt zwei Arten von Änderungsgenehmigungsverfahren, die je nach Leistungen oder Kapazitäten der Anlage in der vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) festgelegt sind:
- Förmliches Verfahren mit öffentlicher Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen
- Vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung
Hinweis:
Die Untere Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet alle Antragsteller, bereits vor der Antragsstellung persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren.
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Zuständige Abteilung
Betrieblicher Umweltschutz – Landeshauptstadt Düsseldorf
Brinckmannstraße 7,
40225 Düsseldorf
E-Mail: betrieblicher-umweltschutz@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-21029
Fax: 0211 89-29402
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Immissionsschutz Tel.: 0211 89-21037
Immissionsschutz – Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren für eine Änderung einer bestehenden Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Immissionsschutz, Anzeige,Anlage,ELiA , Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung Die Änderung einer bestehenden Anlage bedarf entweder eines Anzeigeverfahrens gemäß § 15 (1) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) oder, im Fall einer wesentlichen Änderung, eines Genehmigungsverfahrens gemäß § 16 BImSchG.
Es gibt zwei Arten von Änderungsgenehmigungsverfahren, die je nach Leistungen oder Kapazitäten der Anlage in der vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) festgelegt sind:
Hinweis:
Die Untere Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet alle Antragsteller, bereits vor der Antragsstellung persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren. https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/4739412/show
Es gibt zwei Arten von Änderungsgenehmigungsverfahren, die je nach Leistungen oder Kapazitäten der Anlage in der vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) festgelegt sind:
- Förmliches Verfahren mit öffentlicher Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen
- Vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung
Hinweis:
Die Untere Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet alle Antragsteller, bereits vor der Antragsstellung persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren. https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/4739412/show
Betrieblicher Umweltschutz – Landeshauptstadt Düsseldorf
001 Brinckmannstraße 7 40225 Düsseldorf
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