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Immissionsschutz – Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren für eine Änderung einer bestehenden Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Die Änderung einer bestehenden Anlage bedarf entweder eines Anzeigeverfahrens gemäß § 15 (1) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) oder, im Fall einer wesentlichen Änderung, eines Genehmigungsverfahrens gemäß § 16 BImSchG.

Es gibt zwei Arten von Änderungsgenehmigungsverfahren, die je nach Leistungen oder Kapazitäten der Anlage in der vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) festgelegt sind:
  • Förmliches Verfahren mit öffentlicher Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen
  • Vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung
Für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach BImSchG stellt der Bund die Online-Dienstleistung "ELiA-Online" (ELiA = Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) bundesweit zur Verfügung. 

Hinweis:
Die Untere Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet alle Antragsteller, bereits vor der Antragsstellung persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren.

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Zuständige Abteilung


Betrieblicher Umweltschutz – Landeshauptstadt Düsseldorf
Brinckmannstraße 7,
40225 Düsseldorf

E-Mail: betrieblicher-umweltschutz@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-21029
Fax: 0211 89-29402

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Immissionsschutz
Tel.: 0211 89-21037

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