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Immissionsschutz – Neugenehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Neuanlage gemäß §§ 4 (1) und 6 BImSchG.
Das oben genannte Genehmigungsverfahren ist erforderlich für Anlagen, die geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder die Allgemeinheit, die Nachbarn gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen können.
Die Anlagen, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, stehen im Anhang 1 der vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV). Dabei sind für bestimmte Anlagen Leistungen oder Kapazitäten festgelegt. Es werden zwei Arten von Genehmigungsverfahren, die je nach Leistungen oder Kapazitäten der Anlage festgelegt sind, unterschieden:
Hinweis:
Die Untere Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet alle Antragssteller bereits vor der Antragsstellung persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren.
Das oben genannte Genehmigungsverfahren ist erforderlich für Anlagen, die geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder die Allgemeinheit, die Nachbarn gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen können.
Die Anlagen, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, stehen im Anhang 1 der vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV). Dabei sind für bestimmte Anlagen Leistungen oder Kapazitäten festgelegt. Es werden zwei Arten von Genehmigungsverfahren, die je nach Leistungen oder Kapazitäten der Anlage festgelegt sind, unterschieden:
- Förmliches Verfahren mit öffentlicher Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen
- Vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung
Hinweis:
Die Untere Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet alle Antragssteller bereits vor der Antragsstellung persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren.
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Zuständige Abteilung
Betrieblicher Umweltschutz – Landeshauptstadt Düsseldorf
Brinckmannstraße 7,
40225 Düsseldorf
E-Mail: betrieblicher-umweltschutz@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-21029
Fax: 0211 89-29402
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Immissionsschutz Tel.: 0211 89-21037
Immissionsschutz – Neugenehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Immissionsschutz,Anlage,Neugenehmigung,ELiA,Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Neuanlage gemäß §§ 4 (1) und 6 BImSchG.
Das oben genannte Genehmigungsverfahren ist erforderlich für Anlagen, die geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder die Allgemeinheit, die Nachbarn gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen können.
Die Anlagen, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, stehen im Anhang 1 der vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV). Dabei sind für bestimmte Anlagen Leistungen oder Kapazitäten festgelegt. Es werden zwei Arten von Genehmigungsverfahren, die je nach Leistungen oder Kapazitäten der Anlage festgelegt sind, unterschieden:
Hinweis:
Die Untere Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet alle Antragssteller bereits vor der Antragsstellung persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren. https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/4739411/show
Das oben genannte Genehmigungsverfahren ist erforderlich für Anlagen, die geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder die Allgemeinheit, die Nachbarn gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen können.
Die Anlagen, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, stehen im Anhang 1 der vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV). Dabei sind für bestimmte Anlagen Leistungen oder Kapazitäten festgelegt. Es werden zwei Arten von Genehmigungsverfahren, die je nach Leistungen oder Kapazitäten der Anlage festgelegt sind, unterschieden:
- Förmliches Verfahren mit öffentlicher Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen
- Vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung
Hinweis:
Die Untere Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet alle Antragssteller bereits vor der Antragsstellung persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren. https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/4739411/show
Betrieblicher Umweltschutz – Landeshauptstadt Düsseldorf
001 Brinckmannstraße 7 40225 Düsseldorf
0211 89-21029
0211 89-29402
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Sachbearbeitung Immissionsschutz
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