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Auskunft Gewerbezentralregister (gewerbliches Führungszeugnis)

Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Das Gewerbezentralregister ist also quasi das Strafregister der Gewerbetreibenden. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie unter anderem, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen, an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen möchten oder für private Bewerbungen.

Bearbeitungszeitraum:

Rücklauf über Bundesamt für Justiz nach circa 2 bis 4 Wochen

Die Antragstellung kann auch online über das Portal des Bundesamtes für Justiz erfolgen.

Hierfür ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion erforderlich.


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet sein, andernfalls müssen Sie die Auskunft bei der Stadtverwaltung Ihrer Heimatgemeinde beantragen.

Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Düsseldorf haben und hier im Gewerberegister und im Handelsregister eingetragen sein.

In öffentlichen Vergabeverfahren werden im Allgemeinen nur solche Auskünfte akzeptiert, die nicht älter als drei Monate sind. Beteiligt sich ein gewerbliches Unternehmen an mehreren Ausschreibungen im Jahr, wird empfohlen, jeweils rechtzeitig eine aktuelle Auskunft zu beantragen. Die Anzahl der Auskünfte, die beantragt werden können, ist nicht begrenzt. Für jeden einzelnen Antrag wird jedoch die volle Gebühr erhoben.


Gebühren

Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt zur Zeit 13,00 Euro.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein


Benötigte Unterlagen

Natürliche Personen

  • Personalausweis

Auskünften über Firmen

  • Handelsregisterauszug
  • Personalausweise der Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer)

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.




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Zuständige Abteilung


Abteilung Gewerbliche Angelegenheiten - 32/3
Worringer Straße 111,
40210 Düsseldorf

Auskunft Gewerbezentralregister (gewerbliches Führungszeugnis)

Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Das Gewerbezentralregister ist also quasi das Strafregister der Gewerbetreibenden. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie unter anderem, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen, an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen möchten oder für private Bewerbungen.

Bearbeitungszeitraum:

Rücklauf über Bundesamt für Justiz nach circa 2 bis 4 Wochen

Die Antragstellung kann auch online über das Portal des Bundesamtes für Justiz erfolgen.

Hierfür ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion erforderlich.

Natürliche Personen

  • Personalausweis

Auskünften über Firmen

  • Handelsregisterauszug
  • Personalausweise der Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer)

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt zur Zeit 13,00 Euro.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein
Gewerbezentralregister, gewerbliches Führungszeugnis, gewerbliches Führungszeugnis
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=35888A47522B6AF5D14E
Abteilung Gewerbliche Angelegenheiten - 32/3
Anschrift
Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf

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