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Auskunft Gewerbezentralregister (gewerbliches Führungszeugnis)
Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Das Gewerbezentralregister ist also quasi das Strafregister der Gewerbetreibenden. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie unter anderem, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen, an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen möchten oder für private Bewerbungen.
Bearbeitungszeitraum:
Rücklauf über Bundesamt für Justiz nach circa 2 bis 4 Wochen
Die Antragstellung kann auch online über das Portal des Bundesamtes für Justiz erfolgen.
Hierfür ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion erforderlich.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet sein, andernfalls müssen Sie die Auskunft bei der Stadtverwaltung Ihrer Heimatgemeinde beantragen.
Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Düsseldorf haben und hier im Gewerberegister und im Handelsregister eingetragen sein.
In öffentlichen Vergabeverfahren werden im Allgemeinen nur solche Auskünfte akzeptiert, die nicht älter als drei Monate sind. Beteiligt sich ein gewerbliches Unternehmen an mehreren Ausschreibungen im Jahr, wird empfohlen, jeweils rechtzeitig eine aktuelle Auskunft zu beantragen. Die Anzahl der Auskünfte, die beantragt werden können, ist nicht begrenzt. Für jeden einzelnen Antrag wird jedoch die volle Gebühr erhoben.
Gebühren
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt zur Zeit 13,00 Euro.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Natürliche Personen
- Personalausweis
Auskünften über Firmen
- Handelsregisterauszug
- Personalausweise der Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer)
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Suche
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Zuständige Abteilung
Abteilung Gewerbliche Angelegenheiten - 32/3
Worringer Straße 111,
40210 Düsseldorf
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Auskunft Gewerbezentralregister (gewerbliches Führungszeugnis) E-Mail: gewerbemeldestelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-23268 Fax: 0211 89-33799
Weiterführende Informationen
Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Das Gewerbezentralregister ist also quasi das Strafregister der Gewerbetreibenden. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie unter anderem, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen, an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen möchten oder für private Bewerbungen.
Bearbeitungszeitraum:
Rücklauf über Bundesamt für Justiz nach circa 2 bis 4 Wochen
Die Antragstellung kann auch online über das Portal des Bundesamtes für Justiz erfolgen.
Hierfür ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion erforderlich.
Natürliche Personen
- Personalausweis
Auskünften über Firmen
- Handelsregisterauszug
- Personalausweise der Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer)
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet sein, andernfalls müssen Sie die Auskunft bei der Stadtverwaltung Ihrer Heimatgemeinde beantragen.
Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Düsseldorf haben und hier im Gewerberegister und im Handelsregister eingetragen sein.
In öffentlichen Vergabeverfahren werden im Allgemeinen nur solche Auskünfte akzeptiert, die nicht älter als drei Monate sind. Beteiligt sich ein gewerbliches Unternehmen an mehreren Ausschreibungen im Jahr, wird empfohlen, jeweils rechtzeitig eine aktuelle Auskunft zu beantragen. Die Anzahl der Auskünfte, die beantragt werden können, ist nicht begrenzt. Für jeden einzelnen Antrag wird jedoch die volle Gebühr erhoben.
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