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Auskunft aus dem Kataster der Altablagerungen und Altstandorte


Zum Online-Antrag   ⟩

"Altlasten" sind mit der Industrialisierung in den letzten 150 Jahren entstanden. Bis in die jüngere Vergangenheit wurden umweltgefährdende und gesundheitsschädliche Stoffe sorglos eingesetzt, Produktionsabfälle und Müll in Kiesgruben verkippt.

Erst mit dem Wissen über die Gefahren für Menschen, Pflanzen und die Gewässer erfolgte ein Umdenken. In der Landeshauptstadt Düsseldorf wurden seit 1986 systematisch Informationen über die Vornutzung von Grundstücken im gesamten Stadtgebiet gesammelt und aufbereitet. Nach Auswertung von Adressbüchern, Firmenhandbüchern, historischen Karten und Bauakten wurden 5500 Altstandorte erfasst.

Durch topografische Karten und Luftbilder wurden 330 Altablagerungen ermittelt. Alle Informationen werden regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert. Wird ein bestehender Betrieb, in dem mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wird, stillgelegt, erfolgt die Aufnahme in das Kataster.

Vermeiden Sie daher mögliche Risiken und holen eine schriftliche Auskunft aus dem Kataster der Altablagerungen und Altstandorte ein. Im Rahmen einer Standardauskunft erhalten Sie Informationen darüber, ob im Bereich des angefragten Grundstücks Altablagerungen und/oder Altstandorte registriert sind. Im Fall von registrierten Altablagerungen oder Altstandorten auf dem angefragten Grundstück erhalten Sie zusätzlich Angaben darüber, welche gewerblichen Nutzungen zur Registrierung als Altstandort geführt haben und/oder über die Verfüllmaterialien bzw. den Ablagerungszeitraum bei Altablagerungen. Weiterhin erhalten Sie Informationen über evt. vorhandene Grundwasserbelastungen. Sollte im Bereich des angefragten Grundstücks eine Nutzung privater Gartenbrunnen untersagt sein, erfolgt hierüber ebenfalls eine Mitteilung.

Bearbeitungszeitraum:

Auf der gesetzlichen Grundlage des Umweltinformationsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind Auskünfte innerhalb eines Monats, bei umfangreichen Anfragen mit erheblichem Aufwand innerhalb von zwei Monaten zu erteilen.
Bei fehlendem Einverständnis des Eigentümers kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängern.
Vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wird eine Bearbeitungszeit angestrebt, die unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist liegt. Eventuell einzuhaltende Termine sollten in der Anfrage mit angegeben werden.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Nach § 2 Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) hat jeder das Recht Daten, Tatsachen oder Erkenntnisse über Altablagerungen und Altstandorte mitgeteilt zu bekommen.

Ausnahmen davon sind zum Beispiel dann gegeben, wenn es sich bei den Informationen um schutzwürdige persönliche Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz muss dann im Einzelfall prüfen, ob entsprechende Daten weitergegeben werden dürfen.


Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem Umfang der vorliegenden Informationen. Die Grundlagen hierzu bilden die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Für Auskünfte mit einem umfangreichen und erheblichen Vorbereitungsaufwand können Gebühren von bis zu 500 Euro erhoben werden. Dabei werden 17,50 Euro je angefangener Viertelstunde berechnet. Einfache Auskünfte werden gebührenfrei erteilt. Dies ist der Fall, wenn kein Altlastenverdacht besteht und keine Prüfung zu möglichen Grundwasserverunreinigungen erforderlich ist.  Eine Einschätzung zur Höhe der zu erwartenden Gebühr kann Ihnen bei Bedarf vorab telefonisch mitgeteilt werden.
Befreiungen

  • Ja 
  • Anfragen von Vereinen mit einer Anerkennung nach § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz (Nachweis erforderlich) und gemäß §§ 7, 8 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sind gebührenbefreit.


Ermäßigungen

  • Ermäßigungen sind nicht vorgesehen.


Benötigte Unterlagen

Genaue Angabe des angefragten Grundstückes entweder über Straße und Hausnummer, einen Lageplan oder über die Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück.

Als Eigentümer des angefragten Grundstückes sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Für andere Interessenten gilt: Da die Informationen des Katasters der Altablagerungen und Altstandorte im Einzelfall dem Datenschutz unterliegen, ist die Beteiligung des jeweiligen Grundstückseigentümers vor einer Informationsweitergabe zu prüfen. Um diesen Vorgang möglichst abzukürzen, sollten Sie eine formlose Einverständniserklärung des Eigentümers vorlegen.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Gewässerschutz und Altlasten - 19/4
Brinckmannstraße 7,
40225 Düsseldorf

E-Mail: umweltamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29451
Auskunft aus dem Kataster der Altablagerungen und Altstandorte

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"Altlasten" sind mit der Industrialisierung in den letzten 150 Jahren entstanden. Bis in die jüngere Vergangenheit wurden umweltgefährdende und gesundheitsschädliche Stoffe sorglos eingesetzt, Produktionsabfälle und Müll in Kiesgruben verkippt.

Erst mit dem Wissen über die Gefahren für Menschen, Pflanzen und die Gewässer erfolgte ein Umdenken. In der Landeshauptstadt Düsseldorf wurden seit 1986 systematisch Informationen über die Vornutzung von Grundstücken im gesamten Stadtgebiet gesammelt und aufbereitet. Nach Auswertung von Adressbüchern, Firmenhandbüchern, historischen Karten und Bauakten wurden 5500 Altstandorte erfasst.

Durch topografische Karten und Luftbilder wurden 330 Altablagerungen ermittelt. Alle Informationen werden regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert. Wird ein bestehender Betrieb, in dem mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wird, stillgelegt, erfolgt die Aufnahme in das Kataster.

Vermeiden Sie daher mögliche Risiken und holen eine schriftliche Auskunft aus dem Kataster der Altablagerungen und Altstandorte ein. Im Rahmen einer Standardauskunft erhalten Sie Informationen darüber, ob im Bereich des angefragten Grundstücks Altablagerungen und/oder Altstandorte registriert sind. Im Fall von registrierten Altablagerungen oder Altstandorten auf dem angefragten Grundstück erhalten Sie zusätzlich Angaben darüber, welche gewerblichen Nutzungen zur Registrierung als Altstandort geführt haben und/oder über die Verfüllmaterialien bzw. den Ablagerungszeitraum bei Altablagerungen. Weiterhin erhalten Sie Informationen über evt. vorhandene Grundwasserbelastungen. Sollte im Bereich des angefragten Grundstücks eine Nutzung privater Gartenbrunnen untersagt sein, erfolgt hierüber ebenfalls eine Mitteilung.

Bearbeitungszeitraum:

Auf der gesetzlichen Grundlage des Umweltinformationsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind Auskünfte innerhalb eines Monats, bei umfangreichen Anfragen mit erheblichem Aufwand innerhalb von zwei Monaten zu erteilen.
Bei fehlendem Einverständnis des Eigentümers kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängern.
Vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wird eine Bearbeitungszeit angestrebt, die unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist liegt. Eventuell einzuhaltende Termine sollten in der Anfrage mit angegeben werden.

Genaue Angabe des angefragten Grundstückes entweder über Straße und Hausnummer, einen Lageplan oder über die Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück.

Als Eigentümer des angefragten Grundstückes sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Für andere Interessenten gilt: Da die Informationen des Katasters der Altablagerungen und Altstandorte im Einzelfall dem Datenschutz unterliegen, ist die Beteiligung des jeweiligen Grundstückseigentümers vor einer Informationsweitergabe zu prüfen. Um diesen Vorgang möglichst abzukürzen, sollten Sie eine formlose Einverständniserklärung des Eigentümers vorlegen.

Die Gebühren richten sich nach dem Umfang der vorliegenden Informationen. Die Grundlagen hierzu bilden die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Für Auskünfte mit einem umfangreichen und erheblichen Vorbereitungsaufwand können Gebühren von bis zu 500 Euro erhoben werden. Dabei werden 17,50 Euro je angefangener Viertelstunde berechnet. Einfache Auskünfte werden gebührenfrei erteilt. Dies ist der Fall, wenn kein Altlastenverdacht besteht und keine Prüfung zu möglichen Grundwasserverunreinigungen erforderlich ist.  Eine Einschätzung zur Höhe der zu erwartenden Gebühr kann Ihnen bei Bedarf vorab telefonisch mitgeteilt werden.
Befreiungen

  • Ja 
  • Anfragen von Vereinen mit einer Anerkennung nach § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz (Nachweis erforderlich) und gemäß §§ 7, 8 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sind gebührenbefreit.


Ermäßigungen

  • Ermäßigungen sind nicht vorgesehen.
Kataster (Altablagerungen und Altstandorte), Altablagerungen (Kataster), Altstandorte (Kataster),Katasterauskunft
Abteilung Gewässerschutz und Altlasten - 19/4
Anschrift
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
Telefon
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Fax
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