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Hilfe bei Problemen mit Taxifahrern

Bei Problemen mit Taxifahrern kann das Straßenverkehrsamt weiterhelfen. Es ist beispielsweise zuständig, wenn der Taxifahrer einen Umweg gefahren ist oder die Beförderung verweigert hat.  

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitung erfolgt umgehend. 

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Wir benötigen Ordnungsnummer und/oder das Kennzeichen des Taxis sowie Datum und Uhrzeit des Vorfalls. Bitte schildern Sie den Vorfall schriftlich und geben eventuelle Zeugen an.    


Benötigte Unterlagen

Falls vorhanden, fügen Sie bitte eine Kopie der Taxiquittung bei.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

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