Online Umfrage

Online Umfrage


Gestalten Sie duesseldorf.de mit!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Wünsche zum städtischen Online-Portal.
Dauer: ca. 5 Minuten. Jetzt mitmachen

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Umschreibung (Wiederzulassung) innerhalb von Düsseldorf

Bei Halterwechsel durch Verkauf, Erbschaft, Schenkung und ähnliches, Standortwechsel oder nach Außerbetriebsetzung ist das Kraftfahrzeug auf seinen neuen Halter umzuschreiben beziehungsweise auf den bisherigen Halter wieder zuzulassen oder die Halterdaten sind zu berichtigen.  

Alternativ können Sie Änderungen, wie bei einem Halterwechsel oder Wiederzulassung innerhalb Düsseldorf, diese auch online bekanntgeben.

Bearbeitungszeitraum:

nach Terminvereinbarung

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, Handelsunternehmen oder für Firmen möglich.  


Gebühren

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen an den Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung von Zulassungsdokumenten mit der Post etwa bei einem finanzierten Fahrzeug, Übernahme des Wunschkennzeichen auf ein neues Fahrzeug, Verlusterklärung oder bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen gekauft werden müssen.

Alle Angaben ohne Gewähr - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung!

  • Die Gebühr beträgt 27,40 Euro.

An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder entwerteten Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bisher Ausfuhrkennzeichen: Die Vorführung des Fahrzeugs ist erforderlich. (Nur für Fahrzeug bis 3,5 t).  Hiervon ausgenommen sind Fahrzeuge, die durch Vorlage eines Berichtes einer amtlich anerkannten Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc.) aus dem hiesigen Zulassungsbezirk nachweisen können, dass die Identität des Fahrzeuges dort geprüft wurde. Diese Bescheinigung darf maximal 7 Tage alt sein
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch Vorlage des Prüfberichtes oder anhand der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Original Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei nicht EU-Bürgern Nachweis des Aufenthaltstitels).
  • Kennzeichenschilder: Die Kennzeichenschilder sind nur erforderlich, wenn eine neue Erkennungsnummer gewünscht wird oder bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen die alten, entstempelten Kennzeichen weiterverwendet werden sollen.
  • Bei Firmen (juristische Personen): Handelsregisterauszug oder Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Kopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
  • Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer oder eine Bescheinigung durch den Steuerberater 
     und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
  • Bei GbRs (Akronym: Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Haftungserklärung, Nachweis der GbR z.B. (Akronym: zum Beispiel) Gesellschaftervertrag und eine Fotokopie der Personalausweise der Gesellschafter
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten. Die Vorlage entsprechender Nachweise, wie Führerschein oder Schwerbehindertenausweis des Minderjährigen ist erforderlich.

Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht, das SEPA-Lastschriftmandat  und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. 



Suche

Suche ...

Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

Feedback Formular

Feedback

Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.