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Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Düsseldorf
Wenn Sie ein bisher auswärtiges Kraftfahrzeug in Düsseldorf zulassen möchten, handelt es sich um einen sogenannten Standortwechsel. Dabei kann das Fahrzeug auf die bisherige Halterin oder den bisherigen Halter zugelassen werden oder aber auf eine neue Halterin beziehungsweise einen neuen Halter.
Wenn Sie nach Düsseldorf verzogen sind, können Sie Ihr bisheriges Fahrzeugkennzeichen behalten, müssen aber die Adresse unter Vorlage der unten aufgeführten Unterlagen ändern lassen. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II und der Kennzeichenschilder ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Sollte aber noch ein alter Fahrzeugbrief vorhanden sein, ist die Vorlage dieses Dokumentes erforderlich, da es ausgetauscht wird.
Sofern Sie bei einem Umzug nach Düsseldorf Ihr altes Kennzeichen behalten wollen und das Fahrzeug bereits über eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vefügt, können Sie die Adressänderung auch online bekanntgeben.
Bearbeitungszeitraum:
sofort
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, Handelsunternehmen oder für Firmen möglich.
Gebühren
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen an den Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung von Zulassungsdokumenten mit der Post etwa bei einem finanzierten Fahrzeug, Übernahme des Wunschkennzeichen auf ein neues Fahrzeug, Verlusterklärung oder bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen gekauft werden müssen.
Alle Angaben ohne Gewähr - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung!
Die Gebühr für die Umschreibung beträgt:
- bei Umschreibung ohne Halterwechsel und Beibehalt des bisherigen Kennzeichens: 24,50 Euro
- bei Umschreibung mit Halterwechsel und Beibehalt des bisherigen Kennzeichens: 26,50 Euro
- bei Umschreibung ohne Halterwechsel und Zuteilung eines neuen Kennzeichens 28,30 Euro
- bei Umschreibung mit Halterwechsel und Zuteilung eines neuen Kennzeichens 30,00 Euro
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (Nicht notwendig bei gleichem Halter und Kennzeichenbeibehalt)
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder entwerteten Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch Vorlage des Prüfberichtes oder anhand der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I
Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
Kennzeichenschilder bei noch zugelassenen Kraftfahrzeugen. Diese sind bereits bei der Terminvergabe an der Information vorzulegen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist es möglich, das bisherige kennzeichen Ihres Fahrzeuges beizubehalten. Die Vorlage der Kennzeichen ist in diesen Fällen nicht notwendig.
Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, Mietvertrag und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Düsseldorf E-Mail: zulassungsstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-91 Fax: 0211 89-29107
Weiterführende Informationen
Wenn Sie ein bisher auswärtiges Kraftfahrzeug in Düsseldorf zulassen möchten, handelt es sich um einen sogenannten Standortwechsel. Dabei kann das Fahrzeug auf die bisherige Halterin oder den bisherigen Halter zugelassen werden oder aber auf eine neue Halterin beziehungsweise einen neuen Halter.
Wenn Sie nach Düsseldorf verzogen sind, können Sie Ihr bisheriges Fahrzeugkennzeichen behalten, müssen aber die Adresse unter Vorlage der unten aufgeführten Unterlagen ändern lassen. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II und der Kennzeichenschilder ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Sollte aber noch ein alter Fahrzeugbrief vorhanden sein, ist die Vorlage dieses Dokumentes erforderlich, da es ausgetauscht wird.
Sofern Sie bei einem Umzug nach Düsseldorf Ihr altes Kennzeichen behalten wollen und das Fahrzeug bereits über eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vefügt, können Sie die Adressänderung auch online bekanntgeben.
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Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (Nicht notwendig bei gleichem Halter und Kennzeichenbeibehalt)
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder entwerteten Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch Vorlage des Prüfberichtes oder anhand der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I
Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
Kennzeichenschilder bei noch zugelassenen Kraftfahrzeugen. Diese sind bereits bei der Terminvergabe an der Information vorzulegen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist es möglich, das bisherige kennzeichen Ihres Fahrzeuges beizubehalten. Die Vorlage der Kennzeichen ist in diesen Fällen nicht notwendig.
Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, Mietvertrag und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, Handelsunternehmen oder für Firmen möglich.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/262/showWeitere Informationen
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