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Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Düsseldorf
Wenn Sie ein bisher auswärtiges Kraftfahrzeug in Düsseldorf zulassen möchten, handelt es sich um einen sogenannten Standortwechsel. Dabei kann das Fahrzeug auf die bisherige Halterin oder den bisherigen Halter zugelassen werden oder aber auf eine neue Halterin beziehungsweise einen neuen Halter.
Wenn Sie nach Düsseldorf verzogen sind, können Sie Ihr bisheriges Fahrzeugkennzeichen behalten, müssen aber die Adresse unter Vorlage der unten aufgeführten Unterlagen ändern lassen. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II und der Kennzeichenschilder ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Sollte aber noch ein alter Fahrzeugbrief vorhanden sein, ist die Vorlage dieses Dokumentes erforderlich, da es ausgetauscht wird.
Sofern Sie bei einem Umzug nach Düsseldorf Ihr altes Kennzeichen behalten wollen und das Fahrzeug bereits über eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vefügt, können Sie die Adressänderung auch online bekanntgeben.
Bearbeitungszeitraum:
nach Terminvereinbarung
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, Handelsunternehmen oder für Firmen möglich.
Gebühren
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen an den Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung von Zulassungsdokumenten mit der Post etwa bei einem finanzierten Fahrzeug, Übernahme des Wunschkennzeichen auf ein neues Fahrzeug, Verlusterklärung oder bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen gekauft werden müssen.
Alle Angaben ohne Gewähr - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung!
Die Gebühr für die Umschreibung beträgt:
- bei Umschreibung ohne Halterwechsel und Beibehalt des bisherigen Kennzeichens: 25,10 Euro
- bei Umschreibung mit Halterwechsel und Beibehalt des bisherigen Kennzeichens: 27,10 Euro
- bei Umschreibung ohne Halterwechsel und Zuteilung eines neuen Kennzeichens 28,90 Euro
- bei Umschreibung mit Halterwechsel und Zuteilung eines neuen Kennzeichens 30,60 Euro
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (Nicht notwendig bei gleichem Halter und Kennzeichenbeibehalt)
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder entwerteten Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bisher Ausfuhrkennzeichen: Die Vorführung des Fahrzeugs ist erforderlich. (Nur für Fahrzeug bis 3,5 t). Hiervon ausgenommen sind Fahrzeuge, die durch Vorlage eines Berichtes einer amtlich anerkannten Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc.) aus dem hiesigen Zulassungsbezirk nachweisen können, dass die Identität des Fahrzeuges dort geprüft wurde. Diese Bescheinigung darf maximal 7 Tage alt sein.
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch Vorlage des Prüfberichtes oder anhand der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I
- Original Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei nicht EU-Bürgern Nachweis des Aufenthaltstitels).
- Kennzeichenschilder bei noch zugelassenen Kraftfahrzeugen. Diese sind zum Termin der Zulassung am Schalter vorzulegen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist es möglich, das bisherige Kennzeichen Ihres Fahrzeuges beizubehalten. Die Vorlage der Kennzeichen ist in diesen Fällen nicht notwendig.
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer oder eine Bescheinigung durch den Steuerberater und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
- Bei GbRs (Akronym: Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Haftungserklärung, Nachweis der GbR z.B. (Akronym: zum Beispiel) Gesellschaftervertrag und eine Fotokopie der Personalausweise der Gesellschafter
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten. Die Vorlage entsprechender Nachweise, wie Führerschein oder Schwerbehindertenausweis des Minderjährigen ist erforderlich.
Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht, das SEPA-Lastschriftmandat und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Düsseldorf E-Mail: zulassungsstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-91 Fax: 0211 89-29107
Weiterführende Informationen
Wenn Sie ein bisher auswärtiges Kraftfahrzeug in Düsseldorf zulassen möchten, handelt es sich um einen sogenannten Standortwechsel. Dabei kann das Fahrzeug auf die bisherige Halterin oder den bisherigen Halter zugelassen werden oder aber auf eine neue Halterin beziehungsweise einen neuen Halter.
Wenn Sie nach Düsseldorf verzogen sind, können Sie Ihr bisheriges Fahrzeugkennzeichen behalten, müssen aber die Adresse unter Vorlage der unten aufgeführten Unterlagen ändern lassen. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II und der Kennzeichenschilder ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Sollte aber noch ein alter Fahrzeugbrief vorhanden sein, ist die Vorlage dieses Dokumentes erforderlich, da es ausgetauscht wird.
Sofern Sie bei einem Umzug nach Düsseldorf Ihr altes Kennzeichen behalten wollen und das Fahrzeug bereits über eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vefügt, können Sie die Adressänderung auch online bekanntgeben.
Bearbeitungszeitraum:
nach Terminvereinbarung
Formulare:
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (Nicht notwendig bei gleichem Halter und Kennzeichenbeibehalt)
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder entwerteten Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bisher Ausfuhrkennzeichen: Die Vorführung des Fahrzeugs ist erforderlich. (Nur für Fahrzeug bis 3,5 t). Hiervon ausgenommen sind Fahrzeuge, die durch Vorlage eines Berichtes einer amtlich anerkannten Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc.) aus dem hiesigen Zulassungsbezirk nachweisen können, dass die Identität des Fahrzeuges dort geprüft wurde. Diese Bescheinigung darf maximal 7 Tage alt sein.
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch Vorlage des Prüfberichtes oder anhand der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I
- Original Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei nicht EU-Bürgern Nachweis des Aufenthaltstitels).
- Kennzeichenschilder bei noch zugelassenen Kraftfahrzeugen. Diese sind zum Termin der Zulassung am Schalter vorzulegen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist es möglich, das bisherige Kennzeichen Ihres Fahrzeuges beizubehalten. Die Vorlage der Kennzeichen ist in diesen Fällen nicht notwendig.
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer oder eine Bescheinigung durch den Steuerberater und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
- Bei GbRs (Akronym: Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Haftungserklärung, Nachweis der GbR z.B. (Akronym: zum Beispiel) Gesellschaftervertrag und eine Fotokopie der Personalausweise der Gesellschafter
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten. Die Vorlage entsprechender Nachweise, wie Führerschein oder Schwerbehindertenausweis des Minderjährigen ist erforderlich.
Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht, das SEPA-Lastschriftmandat und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, Handelsunternehmen oder für Firmen möglich.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/262/showWeitere Informationen
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